Dürfen Versicherungsagenten von Tür zu Tür?
Hallo zusammen!
Ich habe gehört, Versicherungsagenten dürfen gar nicht mehr an irgendwelchen Haustüren klingeln um Neukunden zu bekommen. Ist das richtig? LG!
5 Antworten
Hallo,
die sog. "Kaltakquise vor Ort" ist auch weiterhin erlaubt.
Nur die lange Zeit üblichen und überaus lästigen telefonischen oder elektronischen Kontaktaufnahmen mit dem Ziel, Kunden zu gewinnen, sind verboten (geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Wer also als Vertriebler der Meinung ist, das klassische "Klinkenputzen" unbedingt betreiben zu müssen, dem ist das auch erlaubt. Ob er sich damit einen Gefallen tut, steht auf einem anderen Blatt...
Viele Grüße
Loroth
Völlig richtig. Sie dürfen einen nur privat ansprechen, wenn sie zum Beispiel von einem anderen Kunden eine Empfehlung bekommen haben, dass eine Beratung auch für diese Person interessant sein könnte. Aber einfach so von Tür zu Tür gehen: nein.
Warum nicht? Die Zeugen Jehovas, Zeitungsabo-Verkäufer, Telefonanbieter, und das Rote Kreutz, gehen doch auch von Tür zu Tür und betteln, dass man ihnen was abkauft, oder nen Vertrag unterschreibt.
Von Tür zu Tür zu gehen ist NICHT verboten, ist nur inzwischen fast sinnlos. Auch eine Empfehlung ist KEIN Grund, jemanden anrufen zu dürfen. Man setzt nur voraus, dass es dann dem Angerufenen genehm ist. Wenn der auf die Barrikaden geht, bringt auch die Empfehlung nichts ;-)
Wie schön, dass die Antwort so umfassend korrekt ist ;-)
Also, mir ist kein Gesetz bekannt, welches untersagt, Kaltakquise an der Haustür zu betreiben. Weder für Versicherungsvertreter noch für irgendeine andere Branche.
In der Regel machen es aber Versicherungsagenten nicht, da diese zum einen "anrüchig" ist (schlechten Ruf hat), zum anderen ein sofortiger Geschäftsabschluss den Auflagen für Haustürgeschäfte unterliegt und somit für die Vertreter unkalkulierbare Risken des "Platzens" mit sich zieht.
Es ist in Deutschland untersagt, aus Deutschland telefonische Kaltakquise zu betreiben (sitzt der Anrufer im Ausland greift das entsprechnde Gesetz nicht!). Auch das gilt für alle Verkäufer am Telefon. Hierfür benötigt der entsprechende Werbende eine sogenannte Anrufgenehmigung. Hat er diese nicht, wird kann das ziemlich teuer werden.
Aufgrund dieser Vorgabe bleibt Vertrieblern theoretisch nichts anderes übrig, als anb der Haustür zu klingeln. oder einen auf dem Marktplatz anzusprechen. In beiden fällen werden professionelle Vertriebler versuchen an die Adresse, die Telefonnumer und die Anrufgenehmigung des potentiellen Kunden zu kommen bzw. gleich einen Termin zu vereinbaren. Dann sind sie aus dem gesetzlichen Dilemma Haustürgeschäft (habe ja einen Termin!) und Kaltakquie am Telefon (habe ja die anrufgenehmigung!) raus.
Es ist in Deutschland untersagt, aus Deutschland telefonische Kaltakquise zu betreiben.
Ja genau, und es gibt bei Mißbrauch saftige Strafen, z.B.:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 wurden die gesetzlichen Regelungen verschärft. Die mögliche Bußgeldhöhe wurde von 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben. Auch sind seit der Gesetzesänderung Werbeanrufe, die mittels einer automatischen Anrufmaschine durchgeführt werden, bußgeldbewehrt. Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnte der unerlaubte Werbeanruf nur dann geahndet werden, wenn er von einer natürlichen Person gegenüber dem Verbraucher durchgeführt wurde.
Nachzulesen in dem Link hier: www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html
Gruß siola55
ja, kaltaquise ist bei privatkunden verboten
Das ist so nicht richtig, da zum Beispiel das Verteilen von Flyern auch eine Form der Kaltarquise gegenüber der Privatkunden ist.
Es ist nicht erlaubt, sich zum Beispiel ein Telefonbuch zur Hand zu nehmen und die privaten Haushalte dort heraus anzurufen, das "Klinkenputzen" ist nicht verboten, aber ob man damit den gewünschten Effekt erzielt ... ich weiß ja nicht.
falsch !
Dann lies mal bitte hier: www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html
Unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calls)
Dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen, hat der Gesetzgeber in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgen kann.
Gruß siola55
Nein - nur das rumtelefonieren ist bei Privatleuten verboten wg. unlauterem Wettbewerb!
das ist richtig
Klingeln schon - jedoch dürfen diese nicht potentielle Kunden anrufen ohne deren Einverständnis!
Nö, auch das ist nicht erlaubt. Eine Empfehlung reicht nicht. Da muss der Neukunde schon selber sagen, dass er beraten werden will.
Aber: man darf natürlich an jeder Haustür klingeln und z.B. nach jemanden fragen.