Muss ich Unterhalt bezahlen, wenn sie mich verführt hat?
Ich (14 ) bin meiner Freundin (15) fremdgegangen, weil ihre Cousine mich verführt hat. (https://www.gutefrage.net/frage/mit-cousine-fremdgegangen-was-tun#answer-184070560) Da der Sex offenbar ungeschützt war ist sie möglicherweise schwanger. Muss ich dann Unterhalt bezahlen, auch wenn ich eigentlich den Sex nicht angezettelt habe?
24 Antworten
Kind, dass es möglich ist Männer so zu verführen dass sie keine Möglichkeit haben sich zu entziehen habe ich erlebt. Und gelebt. Mit erwachsenen Männern, Titelträgern, Männern die angeblich mit beiden Beinen fest im Leben standen und stehen. Ich würde es heute durchaus als Vergewaltigung bezeichnen. Denn die Vergewaltigung eines Mannes verläuft nun mal anders als jene bei Frauen. Damals habe ich dafür kein Verständnis gehabt. Ich war auf einem Rachefeldzug, dabei eigene sehr tiefe Verletzungen die ich aufgrund meines Geschlechtes erlebt hatte abzubauen.
Ich wage auch sehr stark zu bezweifeln dass es für Dich dienlich ist mit Deinen 14 Jahren Dich nun deswegen in irgendeiner Form nieder zu machen. Du weißt selbst dass diese Zeit von Deiner Seite aus beschämend verlaufen ist. Es geht immerhin auch aus Deiner mindestens einen anderen Fragen hervor. Du bist 14. Damit bist Du mitten in der Pubertät, in dem größten Umbau den wir Menschen nach der Geburt erleben. Du bist weder Kind noch erwachsener Mensch. Du bist dabei die Welt der Erwachsenen zu erforschen, zu hinterfragen und - hoffentlich - infrage zu stellen. Das ist die natürliche Aufgabe von Pubertät. Wenn Erwachsene Euch Heranwachsenden dann ein Umfeld bieten oder nur ermöglichen welches solche Erlebnisse möglich macht dann sagt unser Gesetzgeber sollen die Erwachsenen dafür auch gerade stehen, Verantwortung übernehmen. Zumindest so lange bis Ihr alt genug seid die Folgen selbst zu tragen.
Sollte sich also eine Schwangerschaft ergeben - was mit guten Gründen angezweifelt werden kann
dann ist es alleinige und ausschließliche Entscheidung des schwangeren Mädchens ob sie abtreibt oder nicht. Da darf ihr kein Mensch herein reden. Auch nicht ihre Eltern.
dann ist rechtlich geregelt von wem sie welche Unterstützung erhält und in welcher Höhe. Da Du kein Einkommen hast haben Deine Eltern für Dich gerade zu stehen. Die junge Mutter hat dann Anspruch auf Freistellung von der Schule so lange Mutterschutzzeit gilt und darüber hinaus nach dieser Zeit selbstverständlich auf entsprechende Unterstützung dass sie weiter zur Schule gehen kann, einen für sie passenden Beruf erlernen kann, studieren kann wenn sie möchte.
Sollte sie tatsächlich schwanger sein so wäre Euer Kind wenn Ihr z.B. das Abitur von mir aus mit 17 macht bereits im Kindergartenalter. Ihr könntet leichter studieren denn das Kind wäre ja gut versorgt ohne irgendeinen Schaden deswegen erleiden zu müssen wie es in vielen anderen Lebensumständen der Fall ist.
Du ziehe Deine Lehre aus diesem Erlebnis: Gehe niemals ohne Kondom aus dem Haus und gewöhne Dir unbedingt an IMMER eines überzuziehen wenn es nötig wird. Auch wenn das Mädchen erklärt es nehme die Pille. Ein Kondom schützt nicht nur vor Schwangerschaft sondern auch vor sehr vielen Geschlechtskrankheiten. Diese sind sich wieder massiv am vermehren in unserer Gesellschaft. Ich meine damit nicht nur AIDS sondern sehr viele andere Erkrankungen von denen manche einen qualvolleren tödlichen Verlauf haben.
Fehler sind dazu da aus ihnen zu lernen. Nur dann machen sie Sinn, erfüllen sie ihren Zweck.
Was ist denn das für eine Frage? Bist du ein Schoßhündchen und kein Mensch? Hast du keine Verantwortung und keinen eigenen Willen? Ist SIE oder sonst irgendjemand verantwortlich für das, was DU tust?
Soll das Kind auf seinen Unterhalt verzichten, weil es so einen ... als Vater hat? Ein Kind kann sich den Vater nicht aussuchen. Möchtest du so einen Vater haben?
Es geht nicht um dein Vergnügen, sondern um die Rechte des Kindes. Natürlich sind die Eltern verantwortlich dafür, die Existenz des Kindes zu sichern.
Ich sag's dir nocht mal: Es geht hier schon längst nicht mehr um dich, es geht um das Kind. Und das Kind hat sich dich nicht als Vater ausgesucht. Aber es hat Rechte. Jede Diskussion ist überflüssig, weil alles gesetzlich geregelt ist.
Doch, musst du, wenns tatsächlich so kommt. Und geschieht dir nur recht mit deinen Ansichten. Vllt. lernst du ja daraus.
Über mich hergefallen stimmt schon. aber natürlich keine Vergewaltigung.
Dann schaltet man sein Gehirn ein und sagt "nein" - und wenn man mitmacht und drauf eingeht, dann macht man mit und geht drauf ein. Beides liegt in deiner Verantwortung.
Dazu hat man übrigens Aufklärungsunterricht in der Schule: Damit man weiß, wie Kinder entstehen können - und wie man es vermeidet, wenn man das nicht möchte.
Ich bin nicht verantwortlich für diesen Sex gewesen, dieser Meinung bin ich.
Du bist vergewaltigt worden? Hat sich dich gefesselt und ist über dich hergefallen, du konntest nicht ausweichen? Und was kann das Kind dafür? Bloß, weil du nicht "nein" sagen konntest, bloß, weil du nicht weggegegangen bist, ist nicht jemand anderes verantwortlich? Nein, so funktioniert das nicht mit der Verantwortung!
Ja, musst du! Wenn du der Vater bist, musst du für deine Taten gerade stehen.
Mit absoluter Sichherheit.
Die Vaterschaft wird durch einen einfachen DNA-Test festgestellt, falls es Zweifel geben könnte.
Natürlich musst du
Dann soll sie doch ihr Kind austragen jauff. Aber ich muss doch nicht bezahlen nur weil mein S.....z ein paar mal bei ihr rein und raus ist.