Muss ich Rundfunkgebühren nachzahlen, wenn ich für den angebenen Zeitraum Schüler war und Bafög bekommen aber die Befreiung nicht abgeschickt habe?

9 Antworten

Wenn du als Schüler noch nicht volljährig warst, bist du auch nicht verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dann solltest du gegen einen Beitrags-/Festsetzungsbescheid mit der Begründung (nicht volljährig + Nachweis) Widerspruch einlegen. Warst du allerdings bereits volljährig und hast leider vergessen, den Befreiungsantrag zu stellen, so bist du auch nicht befreit und musst zahlen. Du kannst allerdings versuchen, um Niederschlagung der Forderungen zu bitten mit Beifügung des BAföG-Bescheids. Begründung: du hast kein eigenes Einkommen und nach der künftig geplanten Regelung könne auch für die Vergangenheit befreit werden.

Ja, musst du, nur wer befreit ist, braucht keine zu zahlen, aber du hast dich nicht befreien lassen und rueckwirkend ist das nicht moeglich. Du warst nur befreiungsberechtigt, aber nicht befreit.

Nur wenn jemand anderes in deinem Haushalt gezahlt hat, braucht du nicht zu zahlen.

Sicher musst Du nachzahlen! Hast Du die Befreiung nicht abgeschickt, bist Du auch nicht davon befreit!

Ja, weil du nicht befreit warst.

AuroraRich  27.08.2015, 18:36

Wahrscheinlich nicht.

DarTarus  27.08.2015, 19:03
@AuroraRich

Mit SICHERHEIT nicht!

Woher soll die Rundfunkstelle wissen, das du befreit warst, wenn du ds nicht abgeschickt hast?

Kanuma 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 18:36

dh ich könnte auch gegen die vollstreckung nichts machen, wenn diese den gerichtlichen weg gehen würde? widerspruch einlegen etc.

Hattest du einen eigenen Haushalt (eigene Wohnung) oder wohntest du zu dieser Zeit bei den Eltern? Wenn du bei den Eltern wohntest, muss kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Er ist fällig je Haushalt und nicht je Person.

Hattest du jedoch eine eigene Wohnung, hast du Pech. Da du den BAföG-Bescheid mit Antrag auf Befreiung nicht vorgelegt hast. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.