muss ich meiner tochter ihr kindergeld auszahlen?
meine tochter (19) lebt/wohnt bei ihrer freundin. sie ist aber bei mir gemeldet. muss ich ihr das kindergeld auszahlen?
10 Antworten
Nein. Für Kindergeld gilt das Steuerrecht. Die Meldung ist nur ein Indiz. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Das Kind kann einen Abzweigungsantrag stellen und bekommt das Kindergeld ausgezahlt, wenn es nicht bei den Eltern lebt und keinen Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes bekommt. Ab Antragstellung wird die Zahlung an Dich eingestellt und die Zahlung ruht, bis über die Abzweigung entschieden ist.
Du bist für sie unterhaltspflichtig bis sie ihre Erstausbildung abgeschlossen hat oder 25 geworden ist. Also ja.
kindergeld wird für das kind gezahlt, nicht für die eltern
Kindergeld steht in der Regel nicht dem Kind selbst zu, sondern der bzw. den Personen, die aufgrund des Kindes zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind. In den allermeisten Fällen sind dies die Eltern oder die Person, in deren Haushalt das Kind lebt.
Ausnahmsweise jedoch kann das Kindergeld bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag entweder direkt an das (volljährige) Kind selbst oder andere Personen oder Behörden geleistet werden.
Voraussetzung für eine Abzweigung ist, - dass die kindergeldberechtigte Person dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist und nachhaltig keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt leistet oder - dass die kindergeldberechtigte Person ihre Unterhaltspflicht lediglich mit einem Betrag erfüllt, dessen Höhe geringer ist als das anteilige Kindergeld oder - dass die kindergeldberechtigte Person aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen kann. Quelle: http://www.sozialleistungen.info/kindergeld/abzweigung-des-kindergeldes.html
Deine Tochter muss den Abzweigungsantrag stellen. Dazu muss sie aber u.a. nachweisen, dass sie nicht mehr daheim wohnt. Und dazu muss sie WOANDERS gemeldet sein.
Das ist hier nicht der Fall!
Was Unterhalt angeht: DU hast das Wahlrecht, ob du der Tochter Barunterhalt oder Naturalunterhalt (Kost und Logis) bietest. Insbesondere dann, wenn du den Barunterhalt nicht leisten kannst ist das deine Variante.
Um gezielt antworten zu können, wäre wichtig zu wissen: WARUM wohnt die Tochter nicht daheim? WARUM ist sie nicht bei der Freundin gemeldet?
sie ist freiwillig bei ihrer freundin,sie kommt mit meinem lebensgefährten nich klar. darf sich laut amt hier aber nich abmelden, da h4. ist eigentlich auch nicht rechtens was sie macht. ab 3 oder 4 tagen muss sie es dem amt melden. sie hat hier kost und logie frei,wenn sie hier ist. sie bekommt taschengeld.
Und aus welchem Grund kann sie als Volljährige ihr Geld nicht komplett von dir haben, wenn sie bei dir scheinbar weder isst noch sonst irgendwas oder zumindest den Restbetrag wenn sie z.B. nur alle paar Tage mal mit isst? Den Rest des Lebensunterhaltes scheint sie ja, anhand deiner Angaben, bei der Freundin zu bestreiten und mit 19 kann sie dieses Wirtschaften durchaus übernehmen, statt alle Umkosten von einem Taschengeld zu bestreiten. Das Leben bei ihrer Freundin ist durchaus für diese oder für ihre Familie eine finanzielle Belastung.
Am besten wäre es natürlich, wenn man sich einig wird. Es muss ja Gründe geben warum sie sich mit deinem Partner nicht versteht. Da sollte doch beim eigenen Kind das Interesse extrem hoch sein, dass es so lange wie möglich bei einem wohnt und irgendwann vernünftig eine eigene Wohnung sucht oder eine WG und nicht vor dem Partner zur Freundin flüchtet.
Selbst wenn du nicht müsstest, ist es deine Tochter und das Geld ist für sie bestimmt. Ihre Freundin muss bestimmt auch Miete zahlen, außerdem muss deine Tochter auch essen.
Wenn dir das Geld so knapp ist, kannst du bestimmt auch andere Unterstützung beantragen.
sie ist freiwillig bei ihrer freundin,sie kommt mit meinem lebensgefährten nich klar. darf sich laut amt hier aber nich abmelden, da h4. ist eigentlich auch nicht rechtens was sie macht. ab 3 oder 4 tagen muss sie es dem amt melden. sie hat hier kost und logie frei,wenn sie hier ist. sie bekommt taschengeld.