Hallo! Ist es erlaubt, in Möbelhäusern, wie zB Ikea, Roller und co. Lampen zu kaufen, diese umzugestalten und dann wieder zu verkaufen?
Frage steht ja bereits da. :)
8 Antworten
Hallo, grundsätzlich ist es erlaubt. Jeder Rechtsanwalt und Konzern wird nur darauf achten welches Geschäft du damit machen wirst. Also wnen du beispielsweise im Monat über 50.000 selbstgebastelte IKEA Lampen verkaufst und auch im Verkaufs- und Titeltext das Wording IKEA verwendest, werden Sie bestimmt hellhörig.
Es gibt andere Marken, bei denen es reicht wenn du ein Stück umbaust und bereits einen Brief im Briefkasten hast.
Aber wie man auch an solchen Websites erkennt, dürfte das ja nichts neues für IKEA sein wenn man ihre Artikel umwidmet.
http://www.solebich.de/wohnmagazin/ikea-m%C3%B6bel-umbauen-ikea-hacks-aus-der-community/135281
Liebe Grüße aus Wien
Also 50.000 hatte ich jetzt nicht angesetzt :D ich würde nur gern davon leben können, was ich verkaufe.... und es wäre demnach ja auch gewerbsmäßig.... also weder schreiben, dass es eine ikea lampe ist, noch dass ich es "hergestellt" hätte.... lieber allgemein bleiben.... ja?
du müsstest schon drauf achten, dass du kein von deinem lieferanten geshüztes design "kopierst" d.h. du müsstest die lampen schon deutlich umgestalten... andere schirmchen oder eben umspritzen wird da ggf. nicht reichen.
in dem fall muss ich allerdings auch klar darauf hinweisen, dass du dann auch für die betriebssicherheit verantwortlich bist. also nicht etwa dass ein lampenschirm schmilzt oder feuer fängt etc...
mein persönlicher tipp: mach auf dein Produkt deutlich lesbare aufkleber, wo eine durchgestrichene glühbirne drauf ist und kleb auch auf die fassungen entsprechende hinweise z.B. LED only - MAX 5 W
dann sollte das eigendlich gut gehen... gewähr kann ich dir aber keine geben.
lg, Anna
Du kannst mit Deinem Eigentum machen was Du willst. Solange Du es nicht Gewerblich machst. Als private Person kannst Du es umgestalten und verkaufen.
Boah. Wo steht in der Frage oben das man es gewerbsmäßig verkaufen will?
Ich hab es nicht explizit mit rein geschrieben. Bin davon ausgegangen, dass man erkennt, dass es gewerbsmäßig sein soll.... sorry
Ich kann ja nur auf das antworten, was gefragt wird!
Auch diese Aussage ist so pauschal falsch.
besser? Keine Antwort?
Ja, das ist erlaubt. Du dürftest die Lampen nur nicht unter einer neuen Marke verkaufen und so tun, als seiest du der Hersteller.
Also lieber dann den verkaufstext allgemein halten.... also auch den eigentlichen hersteller nicht erwähnen?
Richtig, mit der Marke des Herstellers darfst du in keinem Fall werben.
Im Falle einer Veränderung des Gegenstandes eines fremden Herstellers kann der enstprechende Hersteller dir unter Umständen ein Weitervertriebsverbot auferlegen, wenn ein berechtigter Grund besteht. Dieser muss aber eine deutliche Verschlechterung der Ware mit sich bringen oder dem Hersteller eine erhebliche Rufschädigung bringen. Ist in der Regel natürlich nicht der Fall und somit kannst du die künstlerisch veränderte Ware zunächst mal auch gewerblich verkaufen.
Ich muss meine Antwort leider nochmal korrigieren. IKEA hat die gewerbliche Nutzung seiner Produkte nicht freigegeben. Hier mal eine Antwort von IKEA an eine Person, die direkt diesbezüglich nachgefragt hat.
IKEA in Deutschland ist Franchisenehmer bei Inter IKEA Systems BV, denen alle Rechte an der Marke IKEA gehören.
So auch alle Rechte am Sortiment, am Logo und der Wordmark, Bildrechte etc.
Das heißt, wir können Ihnen kein O.K. geben, Produkte von IKEA gewerblich zu verwenden.
Wer dies dennoch tut, begeht einen Verstoß gegen das Urheber- und Wettbewerbsrecht (§§ 72, 96 UrhG; 4, 8 UWG).
Leider kann ich Ihnen heute keine positive Auskunft erteilen, denke jedoch, dass Sie verstehen werden, dass ein internationales Unternehmen
wie IKEA darauf achten muss, dass mit der Marke und allem, was
dazugehört, konsequent umgegangen wird.Dies war die freundliche Antwort von Ikea Deutschland auf diese Frage
Natürlich kannst du es auch drauf ankommen lassen. Im schlimmsten Fall bekommst du eine Abmahnung und musst unter Umständen eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das kann manchmal auch mit Kosten verbunden sein.
Möchtest du eine rechtssicherere Antwort haben, könntest du auch mal in einem Juraforum posten und nimmst vielleicht ruhig mal ein paar Euros in die Hand. Da gibt es auch auch bezahlte Auskünfte. Wenn es dir mit diesem Business ernst ist, solltest du das vorher aber wirklich rechtssicher in Erfahrung bringen.
Okay. Das würde ja nur Ikea betreffen. Es gibt ja glücklicherweise noch ein paar mehr Möbelhäuser. Nur die sind ja alles selbst Händler... Muss ich da jeden einzelnen Hersteller selbst anschreiben und fragen?
Und wie ist das zB mit diesen Reispapier-Lampen? Die gibts ja nun überall....
Also ich würde es an deiner Stelle einfach versuchen und sehen was passiert, allerdings musst du das Risiko dann immer noch tragen. Wenn du ganz sicher sein möchtest, müsstest du wohl tatsächlich alle Hersteller anschreiben.
Wenn du das gewerbsmäßig betreibst, dann kann schon mal ein Gebrauchsmusterschutz verletzt werden, vor allem, wenn man noch einfach erkennen kann, dass die Basis deiner Kreation von IKEA (Beispiel) stammt.
Das ist so pauschal ausgedrückt falsch!
Wie wäre es denn richtig? o.O
Das habe ich beantwortet. Einfach lesen.
Dann lies mal, was ich geschrieben habe, und reagier nicht wie ein Bengel, dem man auf den Schwanz treten hat. Gerade IKEA hat dies untersagt. Und beachte das Wörtchen "kann", wenn du in der Lage bist, die Bedeutung zu erkennen.
Okay. Ja, Ikea hat das untersagt. Wie ist das aber bei den anderen Möbelhäusern? Die sind ja selbst nur Händler.... Und in der Regel nicht Hersteller der einzelnen Waren...
Als private Person kann darf ich gewerbsmäßig nicht verkaufen. Das ist dann nichts anderes als Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.