Muss ich in der Wohlverhaltensphase Bewerbungen schreiben?

2 Antworten

Für die Restschuldbefreiung ist es auch notwendig dass sich die Person aktiv bemüht soviele Schulden, wie nur möglich zu begleichen. Wird nicht aktiv versucht eine neue Arbeit zu finden (weil man ja "sowieso unter der Pfändungsgrenze ist") dann kann dies seitens der Insolvenzverwaltung so aufgefasst werden, dass die Schuldbegleichung eben nicht mal versucht wird und im Zuge dessen die RSB verweigert werden

Da wirst Du wohl nicht drumherum kommen. Nach den einschlägigen Gerichtsentscheidungen reicht allein die Meldung bei dem jobcenter nicht aus. Vielmehr muss man "sich selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen, etwa durch stetige Lektüre einschlägiger Stellenanzeigen und durch entsprechende Bewerbungen".

Als Richtgröße wurden hier in der Vergangenheit immer zwei bis drei Bewerbungen je Woche angenommen:

http://kanzlei-eichhorn.com/erwerbsobliegenheit-des-arbeitslosen-schuldners-bgh-beschl-v-13-09-2012-az-ix-zb-19111/