Warum kein Strom in neuer Wohnung?

9 Antworten

Ob du das Recht hast oder nicht. Du hast die Pflicht dich dort zu melden und anzufragen ob die besagte Wohnung eine Sperre hat um diese aufheben zu lassen. Desweiteren hast du die Pflicht den Sicherungskasten zu überprüfen und zu schauen ob die Sicherungen eingeschaltet sind. Außerdem hast du die Pflicht wenn du "kommunalen Anbieter" nicht schreiben kannst ein anderes Wort zu wählen wie örtlicher Anbieter oder Stadtwerke. 

Es ist immer ein geben und ein nehmen. 

Guten Abend,

Niemand muss Angst haben, dass ihm während des Wechselprozesses der Strom oder das Gas abgestellt wird. Die sogenannte Grundversorgungsverordnung verpflichtet den örtlichen Grundversorger dazu, Haushalte im entsprechenden Gebiet mit Energie zu beliefern. Wenn der neue Vertrag nicht direkt an den alten anschließt, springt der Grundversorger ein. Eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Strom und Gas ist also auch bei einem Anbieterwechsel garantiert.

Im Falle eines Stromausfalls oder anderen Störungen ist auch nach einem Wechsel nach wie vor der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. Dieser ist dazu verpflichtet jegliche Netzstörungen schnellstmöglich zu beheben. Kunden, die nicht wissen wer ihr zuständiger Netzbetreiber ist, können dies bei dem lokalen Grundversorger erfragen.

https://www.check24.de/strom-gas/faq/#9

KaterKarlo2016

Naja, selbst der kann aber nicht hellsehen das da jemand einzieht!

Wenn dein Vermieter den Strom abgemeldet hat, dann kann der Anbieter das nicht wissen 

würde als erstes mal nachsehn wo dein zähler ist,dann schauen ob die sicherungen auf on sind kann auch der FI in der unterverteilung sein der aus ist

nun ja, solch eine Vertragsänderung funktioniert nicht über Nacht. und schon gar nicht am Wochenende. Da musst Du dem Stromanbieter schon etwas Zeit lassen.

MancheAntwort  06.08.2016, 12:21

das sehe ich anders !

Der Vermieter hat sich darum zu kümmern, dass bei Wohnungs-

übernahme Strom (und Wasser natürlich auch) vorhanden ist !

So ist es gesetzlich geregelt !

123Paluna  06.08.2016, 12:22
@MancheAntwort

In der Regel schließt der Mieter den Vertrag mit dem Stromanbieter. Nicht der Vermieter.

MancheAntwort  06.08.2016, 12:24
@123Paluna

Wenn du keine Ahnung hast Paluna, dann solltest du dich zurückhalten !

anitari  06.08.2016, 12:25
@MancheAntwort

So ist es gesetzlich geregelt !

Wo? Mit Strom hat der Vermieter im Normalfall nichts zu tun. Warum sollte er sich also darum kümmern?

123Paluna  06.08.2016, 12:25
@MancheAntwort

ich zahle meinen Strom jeden Monat an den Stromanbieter, nicht an den Vermieter. Ich denke schon, dass ich Ahnung hab.

MancheAntwort  06.08.2016, 12:28
@123Paluna

Das stimmt ! aber der Vermieter muss den Strom bereitstellen, da

Wohnung im Moment wertlos ist !

Deshalb zahlt der Vermieter an den Stromversorger während eines

evtl. Leerstandes auch so genannten "Baustrom" ....

und der Mieter kümmert sich dann um den Versorger.... und nicht

andersrum !

123Paluna  06.08.2016, 12:30
@MancheAntwort

Woher wissen Sie, dass es sich hierbei um einen unangeschlossenen Neubau handelt? Denn nur hier wird "Baustrom" verwendet.

MancheAntwort  06.08.2016, 12:30
@anitari

ich bin selber Vermieter.... und ich weiß, welche Rechte und Pflichten

meinerseits zu erfüllen sind !

MancheAntwort  06.08.2016, 12:31
@123Paluna

die Diskussion ist mir dir beendet !

X3030  06.08.2016, 13:41
@MancheAntwort

du bist nicht der einzige Vermieter,  deswegen weißt du noch lange nicht ALLES. 

Deine Überheblichkeit schreit zum Himmel.. 'Diskussion ist beendet.. '    lächerlich.. 

Du WEIßT nicht, ob die Wohnung einen Leerstand hat / hatte.., demzufolge ist deine Aussage dass generell der Vermieter der Verantwortliche ist, Quatsch. 

user8787  06.08.2016, 13:56
@MancheAntwort

Unsinn @MancheAntwort....ein angemessener Umgangston deinerseits wäre angemessen und erwünscht. 

Ist der Strom aufgrund von Zahlungsrückstand abgestellt muss das mit dem Energieversorger geklärt werden, hier ist der Vermieter nicht der erste Ansprechpartner. 

tapri  07.08.2016, 07:50
@user8787

Der Vermieter muss lediglich die Leitungen, Steckdosen u.s.w. stellen. Also alles so übergeben, dass Strom fliessen KAN. Für die Stromlieferung ist er nicht zuständig.

BAUSTROM bezahlt während LEERSTAND. Und wenn er schlau ist, dann auch keinen einzigen Tag länger.

Sobald die Wohnung vermietet ist, kündigt der Vermieter seinen Vertrag mit dem Stromanbieter zum Tag vor der Vermietung. 

Mehr muss ein Vermieter nicht tun und wenn "MeineAntwort" da was anderes tut, dann zahlt er mehr als er muss und ist schlecht beraten......

Strom in einem deutschen Haushalt wird nur abgestellt, wenn viele offene Beiträge existieren. 

Deshalb gehe ich mal davon aus, dass die Sicherungen einfach nur raus gemacht gemacht.....