Muss ich GEZ bezahlen wenn ich arbeitslos bin?(Habe dies bei der GEZ gemeldet)
Guten Morgen =)
Und zwar folgender Sachverhalt: Ich bin letztes Jahr November aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos geworden, habe bei der GEZ angerufen und denen das mitgeteilt. Die Dame am Telefon meinte, sie würde das vermerken,man würde sich bald wieder bei mir melden. Dies war nicht der Fall. Ein paar Monate später bekam ich dann eine Rechnung. Ich habe dort angerufen und gemeint, dass ich bereits mitgeteilt hatte, dass ich das nicht zahlen müsste, weil ich momentan arbeitslos sei. Man meinte zu mir, dass kein Anruf, kein Brief oder sonst irgendetwas vorliegen würde, was diese Aussage bestätigen würde. Nun habe ich wieder eine Rechnung bekommen in Höhe von mittlerweile 241 Euro. Nun stellt sich mir die Frage ob ich für die Unfähigkeit mancher Mitarbeiter nun wirklich die Rechnung begleichen muss? (Habe auch die "Befreiung " der ARGE nach dem 2. Telefonat hochgeschickt).
Danke schonmal für die Antworten.=) LG
10 Antworten
Unfähigkeit? Stellt sich die Frage von wem. Wenn Du einen Antrag auf Befreiung von den GEZ Gebühren abgeschickt hättest, hätte man seitens der GEZ auch darüber entschieden. Wenn Du Empfänger von ALG I bist, bekommst Du sowieso keine Befreiung von den Gebühren! Bezahle Deine offene Rechnung, bevor es noch teurer wird.
Du mußt GEZ zahlen, auch wenn Du arbeitslos bist. Wenn man ALG II bezieht, bekommt man normalerweise von der Arge einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr mitgeschickt, den man an die GEZ schickt. Da steht u.a. mit drauf, daß man Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt und auch die Dauer des Bewilligungszeitraumes.
Wenn Du so ein Schreiben nicht hast, setz Dich umgehend mit der Arge in Verbindung. Aber rückwirkend bekommst Du ausstehende GEZ-Gebühren nicht erlassen.
Befreiungswürdig ist, wer z.B. Hartz-IV-Empfänger ist. Mit dem Bezug von ALG II ist man jedoch nicht automatisch befreit, sondern man muß mit der Bescheinigung von der ArGe einen Antrag auf Befreiung stellen (Antragsformulare dazu gibt's bei der ArGe oder im Rathaus). Die gilt dann ab dem Folgemonat. So will es das Gesetz. Manchmal verzichtet die GEZ auf die Zahlung des lfd. Monats, in welchem der Antrag gestellt wurde, darauf gibt's aber keinen Rechtsanspruch. Und rückwird geht gar nichts, d.h. die Gebühren für die Vergangenheit müssen gezahlt werden, selbst wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits vorgelegen haben. Die Befreiung wird leider erst ab Antragstellung gewährt!!
Die Kommunikation mit der GEZ ist oft nicht befriedigend. Telefonisch ist nichts beweisbar, Schriftstücke mit 'normaler' Post können auf dem Postweg oder bei der GEZ verloren gehen, also in solch wichten Fällen am besten per Einschreiben schicken.
Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du den entsprechenden antrag auf ermaessigung der Gebuehr abgesendet hast, dann wirst wohl zahlen muessen. Ein anruf oder eine formlose mitteilung genuegen nicht wenn das in zukunft belegen willst, waere esw angebracht einschreiben mit rueckschein zu nutzen. Insoweit bist Du an der stelle selber schuld und musst zahlen
Du musst das bezahlen, solange Du nicht einen entsprechenden Antrag gestellt hast und die notwendigen Unterlagen vorgelegt hast. Ein einfache Mitteilung oder ein Anruf ist da nicht ausreichend gewesen.
Hier kannst Du nachlesen, wie Du den Antrag stellen musst:
Falsch. Man muss den ausgefüllten Antrag auf Befreiung hinschicken; die Antwort dauert i.d.R. ein bis 2 Wochen.
Also ich hab noch nie auf einen Brief von denen geantwortet
Na ja, wer lesen kann hat da natürlich Vorteilen. Es steht doch alles in dem Link. Meine Güte noch mal :-(
Ich habe den Link durchaus gelesen.
Ich traue aber mal in erster Linie nicht dem, was die GEZ veröffentlicht
Erzähl noch einen, heute wird ein lustiger Tag.
Ob Du dem Traust oder nicht, ohne Antrag keine Befreiung, ganz einfach!
Ich bin mir ziemlich sicher das man sich bei denen nichtmal melden muss. Man ist automatisch befreit