Trinkgeld überweisen?
Guten Morgen!
Ich habe die Dienste eines Umzugsunternehmen in Anspruch genommen und muss noch die Rechnung via Überweisung begleichen.
Kann ich dann einfach mehr überweisen und es im Verwendungszweck als Trinkgeld vermerken?
Eigentlich hätte ich lieber bar bezahlt, aber es wurde ziemlich spät und dann ist das etwas untergegangen.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße
10 Antworten
Das wird für die Buchhaltung ziemlich kompliziert. Einfacher wäre, wenn, dann eine gesinderte Überweisung.
Aber dann haben sie es als Ertrag immer nich zu versteuern soweit ich das kenne. Die Fahrer/ Packer kriegen das so nicht.
Ich habe mir schon gedacht, dass das alles komplizierter macht.
Kann ich dann einfach mehr überweisen und es im Verwendungszweck als Trinkgeld vermerken?
Nein, da haben die Umzugshelfer nichts von.
Trinkgeld, was der Chef erhält, so er denn eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmer ist, sind als Umsatz zu buchen.
Trinkgeld ist aber eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht, die dem Angestellten direkt vom Kunden zugewendet wird.
Buchhalterisch sehr aufwendig vor allem weil es nichts alltägliches ist. Da wird dann drei mal hin und her gefragt und der Sachbearbeiter hat dadurch ne Viertelstunde Mehraufwand. Ob er es dann in Deinem Sinne bucht und genauso aufwändig an die Mitarbeiter gegenbucht und entsprechend auszahlt ist die nächste Frage.
Als Verwendungszweck kannst du reinschreiben was du willst, das gesamte Geld geht aber auf das Konto vom Chef. Da werden die Mitarbeiten nix sehen davon denke ich.
Nein, weil es dann vermutlich nicht bei den Richtigen ankommt. Barzahlung wäre richtig gewesen.
Schade, aber ich hatte das eigentlich befürchtet.