Muss ich Gewerbe anmelden für ein Café das in Teilzeit (evtl. nur Wochenende bzw. ich Zeit und Lust habe) im eigenen Garten auf Spendenbasis statt findet?

4 Antworten

Unabhängig davon, dass du eine Schanklizenz, Hygieneschulungen und -Voraussetzungen haben/erfüllen musst und die Frage zu klären ist, ob Du in deinem Garten überhaupt ein Café betreiben darfst, musst Du natürlich ein Gewerbe anmelden.

 

Das Finanzant ist das kleinste Problem ! In jedem Fall ist das Cafe beim Gewerbeamt anzumelden. Wenn du alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbietest, brauchst du noch eine gesonderte Gaststättenerlaubnis ! Evtl. ist auch eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich.

Wenn du selbsthergestellte Speise anbietest, muss deine Küche erst einmal von der Lebensmittelaufsicht abgenommen werden ! Und deren Anforderungen an eine Küche sind beachtlich.

Das Finanzamt wird vom Gewerbeamt informiert. Die melden sich dann bei dir. Wichtig ist, von Anfang an eine saubere Buchführung für die Steuererklärung (mit Einnahme-Überschuss-Rechnung).

Das Wort Spenden solltest du in deinem Zusammenhang nicht benutzen, denn nur als gemeinnützig anerkannte Organisationen können Spenden annehmen. Du höchstens ein Geldgeschenk....

Der zeitliche Umfang ist völlig unbedeutend. Höchstens, wenn du noch familienversichert bist....

So einfach geht das nicht . Wenn Du Speisen und Getränke anbietest sind gesetzliche Bestimmung zu beachten , Du brauchst z.B. ein Gesundheitszeugnis und es gibt Hygiene Vorschriften Du musst auch ein Gewerbe anmelden .

Lese das:

http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

und auch das :

http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steuersaetze-das-gilt-fuer-den-verkauf-von-speisen/150/3098/215748

und das 

http://mag.kreativbuehne.de/2015/05/selbstgemachte-Marmelade-verkaufen.html