Muss ich für bar erhaltene Rechnungsbelege ein extra kassenbuch führen?
Hallo,
ich habe mich vor kurzem selbständdig gemacht. Bei mir gibt es die Möglichkeit, Rechnungen bar oder per Überweisung zu zahlen. Jetzt habe ich einen Betrag bar erhalten. Muss ich darüber ein extra kassenbuch führen? Oder reicht es aus, wenn ich der Rechnung den Quittungsbeleg anhefte, den ich erstellt habe.
Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe
3 Antworten
Jede einzige Ein- und Aus-Zahlung, ob bar oder per Überweisung, muss im "Kassenbericht" vermerkt werden - als Nachweiss für das Finanzamt. Denn du weisst sicherlich, dass der Kassenprüfer innerhalb von 1-2 Tagen vor deiner Tür stehen kann - zwecks Überprüfung der Kassenbücher !!!
"Vor-Sicht ist besser als Nach-SICHT ..." Gruss Inga
Ich danke dir für deine gute Bewertung :-) Gruss Inga
Ich als gelernte Kauffrau kenne nur solche "Geschäfts-Führungen", bei denen man ein Kassenbuch über alle Ein- und Ausgänge führen muss und Geschäfte, die vom Kassenprüfer überprüft werden.
Gibt es etwas noch andere?.
Hallo,
Du musst den Beleg nicht in ein Kassenbuch eintragen. Es gibt auch die Möglichkeit das Geld zur Bank zu bringen und den Beleg Deinem Buchführer oder Steuerberater zu geben.
Allerdings wirst Du über kurz oder lang wahrscheinlich nicht um ein Kassenbuch herumkommen. Wenn Du ein Kassebuch führst ist es auch viel einfacher was für den privaten Gebrauch einzukaufen und über die Firma abzurechen.
Du buchst den Beleg als Einnahme, das ist alles - je nachdem, wie Du Deine EÜR machst - ein kontenspezifischer Nachweis ist nicht erforderlich
Das ist nicht richtig, man muss nur ein Kassenbuch führen, wenn man buchführungspflichtig ist oder die Pflicht zur Registrierkasse besteht.