Muss ich Epilepsie bei der Jobsuche angeben?

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Auch wieder eine Frage die aus meiner Sicht nicht ganz eindeutig beantwortet werden kann. Es sind hier verschiedene Konstellationen zu unterscheiden.

1. Dir wird im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs die Frage nach einer Erkrankung gestellt,

2. du sollst im Anschluss an ein Vorstellungsgespräch einen Fragebogen beantworten

3. bist du von dir aus verpflichtet auf die Erkrankung hinzuweisen

ich denke zuerst einmal kommt es konkret auf deine Erkrankung an und welche gesundheitlichen Gefahren und Risiken sowohl für dich ausgehen, als auch für andere. Hier schließt sich wiederum die Frage nach einer konkreten Tätigkeit an. Lass es mich so sagen: wenn du dich um eine Stelle als Piloten bewirbst bist du aus meiner Sicht verpflichtet ungefragt auf diese Erkrankung hinzuweisen, da von der Erkrankung aus meiner Sicht abstrakte Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen können. Ein Pilot mit einer vorübergehenden Bewusstseinsschwächung wird ein Flugzeug nicht mehr ordnungsgemäß steuern können. Das gleiche dürfte für ein Busfahrer, Chirurgen und andere Berufsfelder gegeben sein in den die Konzentration mit der Vermeidung eines erheblichen Risikos einhergeht. Für den Pflegebereich vermag ich dies nicht zu beurteilen. Besteht das Risiko, dass aufgrund Aussetzer (so denn es solche gibt) ein Risiko für Patienten ausgeht? Kann dieses Risiko durch Medikamente auf ein annehmbares Niveau gesenkt werden?

Ich denke einmal, einen Fragebogen wirst du wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Dies schon in deinem eigenen Interesse. Ob du im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs die Frage wahrheitsgemäß beantworten musst hängt konkret davon ab welches Risiko deine Erkrankung mit sich bringt und welches Risiko besteht, dass hiervon Schaden für andere ausgeht. Wenn die Erkrankung gut mit Medikamenten einzustellen ist könnte es sein, dass du nicht auf die Erkrankung hinweisen musst.

Du siehst, ich drücke mich bewusst sehr vorsichtig aus. Es dürfte letztendlich wirklich davon abhängen was Epilepsie im echten Leben für Risiken mit sich bringt. Ich würde dies mit einem Arzt absprechen und im Zweifel solltest du mit dieser Erkrankung sowohl als Mensch, als auch unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten offen umgehen.

Wenn deine Epilepsie auch während der Arbeit auftritt, dann wäre es wichtig, dass du das deinem Arbeitgeber sagst.

Eine Bewusstseinsstörung kann sogar dafür sorgen, dass du derzeit nicht in der Lage bist, arbeiten zu gehen.
Da du dich und andere Menschen gefährdest.
Wenn du dafür eingestellt wirst, andere Menschen zu betreuuen und bist für Sekunden ohne Bewußtsein, dann kannst du diese Verantwortung nicht übertragen bekommen.

Also wäre es wichtig, dass du abwartest, ob die Medikamente wirken.
Und dann kannst du nochmal überlegen.
Bis dahin wäre ein Bürojob empfehlenswert.

Dein Hausarzt kann dich dazu beraten.
Bzw. die Berufsgenossenschaft des Altenheims hat dazu Richtlinien.

wäre schon sinnvoll,damit dir im Notfall richtig geholfen wird.

Das hört sich für mich eher nach TIA an und sollte es eine sein,würde ich es für mich behalten.

Nein, du musst es nicht angeben.
Ich habe selbst Epilepsie und mich damals erkundigt.
Allerdings finde ich es wirklich nur fair, das sehr wohl anzusprechen. Du kannst ja dann auch angeben, dass du gut eingestellt bist mit deinen Medikamenten, dann ist das ganze meist auch kein Thema mehr. Zumindest ist meine Erfahrung so 👍🏼
Aber es einfach für dich zu behalten und so zu tun, als wäre nicht, finde ich nicht richtig.
Letztendlich musst du es für dich entscheiden, weil du nun mal bei einer leichten Form der Epilepsie nicht dazu verpflichtet bist.