Muss ich ein Schokoticket bezahlen obwohl wir Hartz4 beziehen?
Hallo Ich (NRW M/16) habe ein kleines "Problem" und zwar besuche ich nächstes Schuljahr die Oberstufe in einer anderen Stadt. Die Schule (Gymnasium) ist ca 6-7km von mir zuhause entfernt. Allerdings ist ca 2km von mir zuhause entfernt ein anderes Gymnasium. Deswegen bekomme ich anscheinend nicht den Rabatt und muss anstatt 12€ nun 35,30€ bezahlen. Allerdings beziehen wir laufenden Lebensunterhalt (Hartz4). Ich frage mich nun ob mein Ticket eventuell "bezahlt" wird.
6 Antworten
Das müssen deine Eltern aus dem Geld bezahlen, was von HartzIV übrig bleibt. Das war bei mir damals auch nicht anders, als das Ticket noch knapp 30 Euro kostete (das Schoko-Ticket wird auch immer teurer, wie dreist..).
Kann sein, dass sich es bis dahin geändert hat (das liegt bald 10 Jahre zurück), aber ich bezweifle, dass das Arbeitsamt mal eben so Geld für jede Kleinigkeit extra raus wirft. Eher sind sie dran interessiert, so wenig wie Möglich auszugeben bzw. es wo einzusacken.
Könnte unter Bildung und Teilhabe fallen.
Wenn hier ein anderer Oberstufenzweig, den Du besuchen möchtest, geboten wird, dann muß das JC auch die zusätzlichen Fahrkosten übernehmen.
Oder andere Frage: handelt es sich um ein allgemeinbildendes oder ein berufsbildendes Gymnasium?
Außerdem gefällt mir die schule besser als unser örtliches :)
Wenn diese Schule Dir nichts anderes bietet, als Deine Schule vor Ort, dann werden Deine Eltern die Mehrkosten für die Fahrkarte aus dem Regelsatz bestreiten müssen.
Allgemeines Abitur
Also wählst Du dieses Gymnasium nur, weil es Dir eine andere Fächerkombination als das nächstgelegene örtliche Gymnasium bietet?
Das örtliche will ich nicht besuchen weil es keinen guten ruf hat und ich auch nicht drauf will. Außerdem bin ich ja an meiner neuen schule ja schon angenommen worden und bin nun angemeldet.