Muss ich die Berufsschule nach Kündigung noch besuchen?
Hallo, ich habe meine Ausbildung als Zimmerer mit 4 Wochen Frist gekündigt. Nun sind aber 3 von 4 Wochen Berufsschule. Da ich 19 Jahre alt bin und meine Schulplicht mit 10 Jahren Schule erfüllt habe bleibt noch die Frage.
Muss ich noch diese 3 Wochen in die Schule oder nicht?
7 Antworten
Solange Du ein Ausbildungsverhältnis hast, bist Du berufsschulpflichtig. Das Ausbildungsverhältnis endet erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Wenn Du jetzt schuldhaft der Schule fernbleibst, riskierst Du ein Bußgeldverfahren. Für jeden unentschuldigten Fehltag können bis zu 100 € Geldbuße festgesetzt werden (genaue Werte variieren je nach Bundesland).
RobertLiebling sagte doch "mit Ablauf der Kündigungsfrist..." was mir eigentlich einleuchtet. Du kriegst ja beim Arbeitszeugnis auch bescheinigt wie lange du insgesamt da warst, und nicht nur die Zeit, bis du das Kündigungsschreiben abgibst.
So logisch finde ich das nicht.
In der Frage fehlt das Bundesland, aber üblicherweise ist es so, dass die Berufsschulpflicht zum Abschluss eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses andauert.
Hier wird das Ausbildungsverhältnis zwar nicht abgeschlossen, sondern vorzeitig durch Kündigung beendet. Trotzdem besteht das Ausbildungsverhältnis noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, und solange besteht ebenfalls noch die Berufsschulpflicht.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist das Fernbleiben vom Berufsschulunterricht dann tatsächlich eine logische Konsequenz.
Aber was wäre die Alternative? Bis zum Ende der Kündigungsfrist im Betrieb arbeiten? Dann doch lieber Schule, oder?
Wenn Du njicht zur Berufsschule gehst musst Du an dem Tag zur Arbeit gehen, da dich der Betrieb zum Berufsschulbesuch frei stellt. Dein Ausbildender kann den Berufsschulbesuch verlangen, da Du noch unter Vertrag stehst.
erst mal musst du den vertrag bis zur kündigung einhalten. wenn da schule vereinbart wurde gehört auch der schulbesuch dazu. alternativ müsstest du dann arbeiten im betrieb.
Wenn du berufschilpflichtig bist, musst du hin. Du bist ja bis Tag x Azubi.
Nein.
Deine Ausbildung besteht, wie die Prüfung auch, aus zwei Teilen. Aus einem praktischen Teil, das ist die Ausbildung im Betrieb, und einem theoretischen Teil, das ist die Berufsschule. Wenn ein Teil fehlt, kannst du die Prüfung bzw. den Abschluss nicht machen. Du kannst aber versuchen zumindest eine Bescheinigung über die Zeit zu kriegen, die du dort warst.
Das stimmt nicht . Nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein fernbleiben aus der Berufsschule eine logische Konsequenz .
Außer man möchte die Ausbildung vielleicht in einem anderen Betrieb weitermachen den die Schule einem vermittelt.
Lg