Muß ich beim Parken das Auto verlassen?
Nach Feierabend hole ich meine Fahrgemeinschaft ab. Hierzu benutze ich einen Parkplatz, an dem ich bis zu 1 Stunde mit Parkscheibe parken darf. Gestern nun kam eine junge Dame des Ordnungsamts und behauptete ich müsste das Auto verlassen, um dort mit eingestellter Parkscheibe parken zu dürfen. Als Grund dafür nannte sie: Wenn sie im Auto sitzen bleiben, können sie ja jederzeit ihre Parkscheibe verstellen. Das geht nicht !.
9 Antworten
Hallo cheyenne02,
das ist völliger Unfug, dass man das Fahrzeug zum Parken verlassen muss.
Die StVO schreibt an keiner Stelle vor, dass in einem parkendem Fahrzeug Niemand sitzen darf.
Der § 12 der StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html) besagt lediglich:
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Das heißt im Klartext
- Wenn Du Dich im Fahrzeug aufhältst, darfst Du an der Stelle bis zu drei Minuten ohne Parkscheibe HALTEN.
- Sobald Du länger als drei Minuten hältst, parkst Du und bist verpflichtet die Parkscheibe zu benutzen. Du darfst auch wenn Du das Fahrzeug nicht verlässt, die angegebene Höchstparkdauer von einer Stunde nicht überschreiten
Schöne Grüße
TheGrow
Wenn sie im Auto sitzen bleiben, können sie ja jederzeit ihre Parkscheibe verstellen. Das geht nicht !
Dumme Begründung. Ich kann mich auch neben mein Auto stellen, alle 15 Minuten durch das Seitenfenster greifen und die Parkscheibe verstellen.
Oder soll ich im Auto ohne Parkscheibe sitzen und behaupten, ich würde überhaupt nicht parken sondern nur halten und dafür würde ich keine Scheibe brauchen?
Meines Erachtens kann man mich nicht zwingen, mein Auto während des Parkens zu verlassen. Zumindest nicht mit dieser Begründung. Denn es gibt Zettel und Papier. Darauf kann sich die Dame notieren, wann sie mein Auto - egal ob mit oder ohne Insassen - zum ersten Mal bemerkt hat. Zudem kann sie die Ventilstellung der Räder protokollieren. Und das reicht aus, eine Knolle zu verhängen, wenn ich länger als 1 Stunde dort parken sollte. Denn ob ich im Fahrzeug sitzend die Scheibe weiterdrehe oder hin und wieder zurückkomme und eine neue Scheibe einlege oder sonstwas - 1 Stunde ist 1 Stunde. Und steht das Fahrzeug länger am selben Platz, ohne zwischendurch bewegt zu werden, ist es egal, was die Parkscheibe anzeigt. Dann ist die Knolle fällig und vollkommen berechtigt.
Kurz aussteigen
Einen abwertenden Blick zu werfen
Warten bis sie weg ist
Und wenn es drauf ankommt das Auto 1mal die Stunde unsetzen
§ 12 StVO
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält , der parkt.
Ich sehe im Gesetz also keine Vorschrift das Auto zu verlassen- wer was anderes behauptet möge mal die Gesetzesgrundlage nennen.
ich hab beruflich viel mit dem Ordnungsamt und der Polizei zu tun- die sind zwar alle rechtlich geschult, aber keine Juristen. Entsprechend herrscht da bei Vielen zu verschiedensten Themen auch große Unwissenheit.
Aber ihr Auftritt war 1 A. Da sich die Herrschaften in letzter Zeit öfter dort dienstlich betätigen, werde ich mal dezent den Aufstand proben.
Selbstsicher auftreten können die alle gut- aber wirklich einfach mal konkret nach der Rechtsgrundlage fragen und ggf. auf Paragraph 12 verweisen.
damit hat die Gute recht,
was du meinst wäre Halten - bis zu 3 Minuten gestattet
§12 der StVo besagt:
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt ODER länger als drei Minuten hält, der parkt.
Also sobald du länger als drei Minuten hältst, gilt es als parken egal ob du drin sitzt oder nicht.
Das Gesetz definiert parken an keiner anderen Stelle genauer.
damit hat die Gute recht,
Nö! Les dir die Frage besser nochmal genau durch, @Peterobm.^^
Das war auch mein Gedanke. Die Dame war ja eigentlich ganz nett, vielleicht kann sie mir die Paragraphen mal bei einem Kaffee erklären.