Darf ein Dozent in seiner Power-Point Präsentation Bilder und Grafiken aus Fachbüchern verwenden?
Hallo, wenn man an einer Fortbildung teilnimmt bekommt man oft 2 Dinge präsentiert: Ein Skript/Handout und eine Power Point Präsentation. Im Skript dürfen natürlich keine Inhalte, die anderweitig unter Kopierschutz stehen, enthalten sein. Aber wie sieht das mit der Präsentation aus? Dürfen da z.B. Bilder, Fotos und Grafiken aus Fachbüchern enthalten sein? Wie sieht es mit kurzen Videos aus die präsentiert werden, von DVD oder z.B. direkt aus Youtube? Ist das erlaubt oder verstößt das auch gegen Copyright? Worauf muss der Dozent achten?
7 Antworten
Ja, das darf er bei Fachbüchern, denn normalerweise ist eine solche Verwendung durch die diversen Urheberrechtsabgaben auf Geräte wie Computer, Kopierer und dergleichen an die jeweiligen Verwertungsgesellschaften abgegolten.
Bei Videos von Youtube kommt es streng genommen darauf an, wer der Urheber ist.
Wenn er die Quellen angibt, gemäss den Standards zitiert usw., dann stellt das absolut kein Problem dar. Er darf sowas einfach nicht als "eigenes Werk" verkaufen..
man kann das Rad nicht 5 mal neu erfinden. Also it es natürlich ok wenn man aus anderen Quellen Informationen nimmt. Das einzige was wichtig ist, ist, dass man die Quelle korrekt und vollständig angibt....
Wenn der Dozent sich von bestimmten Lehrmaterialien Lizenzen gekauft hat darf er diese verwenden. Mache unsere auch. Die kaufen sich online Versionen und dürfen diese auch nehmen. Und manchmal ist es erschreckend wie viele auch bei Werken mitgeschrieben haben. Und youtube, warum nicht. Das ist doch eh öffentlich. Viele Verlage bieten auch extra Lehrmaterialien an für solche zwecke.
Gem. § 51 UHG ist in beiden Fällen die "Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist", zulässig. "Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden..."
Natürlich unter voller Nennung der Quellenagabe nach einschlägigen Bestimmungen.
Wissenschaftliche Werke sind solche, die versuchen methodisch-systematisch, ernsthaft und belehrend ein Thema zu ergründen. Dazu gehören nicht nur “ernsthafte�? Fachbücher oder studentische Hausarbeiten, sondern auch leichtere Kost der “Populärwissenschaft�?, etwa dieser Beitrag, Blogs, ...
Allerings gilt die nicht für Bilder, Grafiken, You-Tube-Videos usw., die man sich aus dem Netz saugt, die also nicht in einem Werk veröffentlicht wurden oder ausdrücklich lizenzfrei zur Verfügung gesteltt wurden:-O
Und es gilt immer das "Huhn-oder-Ei-Prinzip": So darf man zwar ein eigene Erkenntnis oder Schussfolgerungen durch ein Bildzitat anschaulich belegen, aber eben nicht eine Grafik, Video oder Animation hernehmen, nur um sie mit eigenen Worten zu erläutern :-O
G imager761