Urheberrecht von 20th Century Fox?

3 Antworten

Hallo Juli030100,

rechtlich gesehen ist das Präsentieren vor einer Klasse kein Problem.

Das Urheberrecht greift erst bei "Öffentlicher Vorführung", d.h. bei dem Vorführen auf einem Elternabend, oder wenn du die Präsentation inklusive Musik ins Internet stellst.

Mit freundlichen Grüßen,
und viel Erfolg bei deiner Präsentation,

MindSolve

Hallo Juli030100,

das, was du vor hast, ist gestattet.

Das Vortragen von Musik vor einer Klasse stellt zwar durchaus eine urheberrechtlichsrelevante Handlung dar. (Es ist eine "Wiederbabe" nach §21 UrhG.)

Die Veröffentlichung ist "öffentlich", weil du nicht mit jedem aus dem Publikum persönlich befreundet oder verwandt bist.

Jedoch ist eine solche Veröffentlichung erlaubt:

§52a UrhG

Zulässig ist, [...] veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, [...] ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.

Da wird dich wohl kaum einer anzeigen. Den Lehrern ist das in der Regel egal und dem Rest erst recht.