Muss ich bei einem Mietaufhebungsvertrag zum 15 des Monats komplett miete zahlen oder nur halbe?

4 Antworten

das hättest im gleichen Atemzug deine Vermieterin befragen können, 

gibt nur 2 Möglichkeiten, entweder Anteilig oder volle Mietzahlung

Gerhart  01.03.2016, 11:03

Im Aufhebungsvertrag nicht festgeschrieben - daher endet das Mietverhältnis am 15.3.16 und damit auch die Mietzahlung.

Diese Festlegung sollte Bestandteil des Aufhebungsvertrages sein. Wenn sie fehlt, würde ich davon ausgehen, dass du nur so lange Miete zu zahlen hast, wie Du Mieter der Wohnung bist, also bis zum 15.

julian941 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 10:56

gibt es denn da eine gesätzliche Regelung ?

anja199003  01.03.2016, 10:59
@julian941

glaube ich nicht, da genau für diese Festlegungen ja Verträge abgeschlossen werden.

wenn du zum 15. auch den Mietvertrag begonnen hast, musst du auch die volle miete zahlen, sonst nur die hälfte

julian941 
Beitragsersteller
 01.03.2016, 10:57

der fertig fing am erste an . ist das gesetzlichen geregelt?

Wenn der AV beinhaltet, dass das Mietverhältnis zum 15  endet, ist auch nur bis zum 15. Miete fällig.