Muss eine Toilettenbrille durch den Vermieter vorhanden sein?
4 Antworten
Gehört doch eigentlich zur Toilette. Ist denn keine vorhanden? Dann geh in den Baumarkt und kauf Dir eine. Kannst auch den Vermieter darauf ansprechen.
Die Toilette (Becken) kann in der Regel nur mit Brille/Deckel benutzt werden. Sie gehört also zum Standard der Mietwohnung und das mit Brille und Deckel.
"Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben" (BGB).
Mein Vermieter wechselt grundsätzlich bei Neuvermietung Waschtisch, Toilettenbecken (mit Deckel/Brille) aus gegen neu.
Während der Mietzeit wäre danach der Mieter für Ersatz zuständig, insofern eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart ist.
Gute Nachricht
Nein, denn diese ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und zwar in Punkto Geschmack und Sauberkeit. Da viele Mieter, wenn nicht alle, die Klobrille beim Einzug gleich austauschen, weil sie die vorhandene für unhygienisch halten, ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Vermieter gar nicht erst eine Brille montiert.
Somit setzt er sich gar nicht erst dem Verdacht aus, dass die vorhandene nicht sauber genug sein könnte und die Anbringung einer neuen Brille ist so einfach, dass sie jedem Mieter zugemutet werden kann.
Ich fürchte hier besteht kein Rechtsanspruch. Es ist zwar üblich eine einfache Toilettenbrille bereitzustellen aber es gehört mAn nicht zur Grundausstattung. Wie übrigens auch Duschvorhang, Küchengeräte, Leuchtmittel, Fußabstreifer o.Ä.
Die Funktion ist ja gegeben 😀
Hier eine alte Diskussiin von GF