Muss eine Gastherme bei Wohnungsübergabe frisch gewartet sein?
Hallo!
Ich habe 7 Jahre in meiner Wohnung in Wien gelebt und ziehe nun aus. Wie vereinbart habe ich meine Therme jedes Jahr 1x warten und überprüfen lassen. Die letzte Wartung fand im Mai 2016 statt (ist also nur 5 Monate her). Nun hätte ich Wohnungsübergabe und die Hausverwaltung überrumpelte mich ziemlich mit der Aussage, die Therme müsse frisch gewartet sein, ansonsten werden mir 500 Euro von der Kaution abgezogen. Von so etwas hab ich noch nie gehört, im Mietvertrag steht davon auch nix.
Wisst ihr, ob da was dran ist? Danke!
4 Antworten
Ich kann nur sagen wie das nach deutschem recht ist.
Hier veranlasst der Vermieter die jährliche oder 2jährliche Wartung von Heizungsanlagen. Die Kosten legt er dann, wenn vertraglich vereinbart, auf die Mieter anteilig für den Nutzungszeitraum um.
Geh am besten zur Arbeiterkammer. Dort bekommst Du auch Rat in Sachen Mietrecht.
In D zahlt sie am Ende auch der Mieter. Denn diese Kosten darf der Vermieter als Betriebskosten umlegen.
die Gastherme wurde doch im Mai 2016 Gewartet das nächste mall dan 2017 im Mai??? lege ihnen doch die Wartungsbelege und Rechnung vor die wollen dich um 500 € betrügen heben sie auch alle alte Wartungsbelege von ihrer alten ( bisherigen ) Wohnung auf man weis nie ...............was noch kommt
So ein Blödsinn! Komme auch aus Österreich und habe kurzzeitig in einer Altbauwohnung in Wien gewohnt. Die sollen dir bitte das Gesetz zeigen, wo das drinnen steht.
Du bist als Mieter lediglich verpflichtet, die Therme 1 Mal im Jahr warten zu lassen und den Nachweis auch zu erbringen. Das war bei mir ein Zettel, ausgefüllt vom Installateur (?) der da eben da war. Den hab ich beim Auszug den Nachmietern gegeben und eine Kopie dem Makler.
Dankeschön! Werde sie nochmal drauf ansprechen.
Die aussage ist schwachsinnig und nur da um dich abzuzocken den einmal im Jahr ist die Wartung gesetzlich vorgeschrieben.Außerdem kostet keine Wartung 500€ Also würde ich wen sie das dennoch einbehalten wollen mit einem Anwalt drohen oder den sofort einschalten. Wen du Gastherme in der Wohnung hast must du selbst in Deutschland die Wartung selber bezahlen und auch kleinere Reparaturen,,!
Ok danke! Bei uns müssen wir die Wartung immer selbst bezahlen, was ich auch immer getan habe. Echt komisch...aber danke!