was passiert wenn Lehrer wegen Ramadan (zuckerfest) kein frei geben?

24 Antworten

Das Schulwesen ist doch Ländersache. In einigen Bundesländern kann man sich zum Zuckerfest einen Tag freigeben lassen. Das geht aber nicht einfach so, durch fernbleiben. Das muß man vorher beantragen. Es gibt ja auch z.B. für alle Kinder die Möglichkeit sich einen Tag vom Schulunterricht befreien zu lassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. eine Hochzeit in der engeren Familie und ähnliches.

Wo im Gesetz steht, dass die frei geben müssen, weil jemand einen Feiertag einschleppt? Das wäre mir neu.

reinsors 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 09:05

islamische gesetz

Chewbacca0  30.04.2019, 09:06
@reinsors

Das "islamische gesetz" interessiert in Deutschland niemanden. In Deutschland herrscht das Deutsche Gesetz.

HeroHeel  30.04.2019, 09:07
@reinsors

Die gelten im christlich geprägten deutschen Staat nicht, da der Staat von der Kirche getrennt ist.

priesterlein  30.04.2019, 09:07
@reinsors

Achso, im Trollgesetz. Hm, das wäre schon merkwürdig, wenn das "islamische Gesetz" sich auf deutsche Lehrer bezieht und bestimmt, was diese machen sollen. Zieh in ein islamisches Land, dann bekommst du vielleicht frei.

Otilie1  30.04.2019, 09:07
@reinsors

du weisst aber schon das du hier in deutschland bist und da die deutschen gesetze gelten

AyatollaKhom  30.04.2019, 21:28
@reinsors

Lol, Trollgesetz, höre auf hier Muslime vorzuführen, du machst dich lächerlich!

DieElkeDortmund  05.05.2019, 16:32
@reinsors

ist kein deutsches Gestzt. In Deutschland gilt deutsches Recht und Gesetz.

Hahaha, der war gut. Nein, sie müssen euch nicht frei geben und im Gesetz steht Religionsfreiheit, das heißt nicht, dass ihr wegen eurer Religion frei bekommt.

Ugligu  30.04.2019, 09:09

Das jeder seine eigene Religion ausleben darf du ******iot.

reinsors 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 09:05

wo ist dann die religionsfreiheit?

HeroHeel  30.04.2019, 09:06
@reinsors

Du bist frei darin, der Religion anzuhängen. die du als deine Religion siehst und wirst deswegen nicht verfolgt, ermordet, eingesperrt, etc.

Ursusmaritimus  30.04.2019, 09:06
@reinsors

Das du deine Religion frei ausüben kannst, nicht jedoch die Schulpflicht aushebeln....oder verpflichtet dich das Zuckerfest zur Nichtteilnahme an schulischer Bildung?

amuelue  30.04.2019, 09:06
@reinsors

Dass du Glauben kannst was du willst.

Aber Regligionsfreiheit ist ja z.B. auch nicht jemanden wegen einer anderen Religion umzubringen etc.

Lol das Gesetz gibt es nicht. Du bekommst nicht frei nur weil deine Religion ein Fest veranstaltet.

Ob Schulpflicht für Dich besteht liegt an dem Bundesland in dem Du lebst.

SCHULFREI ZUM ENDE DES RAMADANS - BUNDESLÄNDER HABEN UNTERSCHIEDLICHE REGELUNGEN

Muslimische Schüler in Niedersachsen und Bremen können für den ersten Tag des Zuckerfestes am Ende des Fastenmonats Ramadan vom Unterricht befreit werden. Dabei regeln die Bundesländer die Befreiung, in diesem Jahr für den kommenden Freitag, unterschiedlich, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab.

Die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin haben das Fest mit christlichen Feiertagen gleichgestellt und in ihr Feiertagsgesetz aufgenommen. In Bremen regelt das Feiertagsgesetz die Unterrichtsbefreiung für den ersten Tag des Zuckerfestes. In Hamburg müssen muslimische Schüler lediglich den Wunsch äußern und werden dann vom Unterricht befreit. In Berlin gilt die Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen, ein Antrag muss nicht gestellt werden. Das Feiertagsgesetz verbietet zudem, dass die Gebete in den Moscheen durch Lärmbelästigung von außen gestört werden.

In den meisten Bundesländern gibt es einen Erlass, eine Verordnung oder eine Bekanntmachung, die die Befreiung vom Unterricht regelt. Muslimische Schüler und ihre Eltern müssen dann einen Antrag bei der Schulleitung stellen, damit sie mit ihrer Familie zusammen feiern, Verwandte besuchen und Geschenke bekommen können. Dies ist in zehn der 16 Bundesländer der Fall: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern.

In Hessen ist die Beurlaubung ebenfalls in einer Verordnung geregelt, für das Fest des Fastenbrechens muss jedoch kein Antrag gestellt werden. In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gibt es keine gesetzliche Regelung, dort entscheiden die einzelnen Schulen für sich.

https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2015/07/2015_07_15_1

Woher ich das weiß:Recherche