Muss die Agentur für Arbeit in Vorkasse treten?
Es geht um meine Mutter. Sie hat bis Ende Dezember 2016 ALG 1 bekommen und auch rechtzeitig im vergangenen Sommer den Antrag auf ALG 2 gestellt. Es kam bis heute keine Antwort ob bewilligt oder abgelehnt. Anfang Dezember hat meine Mutter bei der Agentur für Arbeit mal Nachgefragt und die haben gesagt es wäre bewilligt. Doch Ende Januar 2017 hat Sie kein Geld bekommen. Weshalb sie erneut zum Arbeitsamt ging und dort wurde ihr gesagt dass die Kontoauszüge der Riester Rente fehlen. Also ging meine Mutter zur Sparkasse um die Auszüge anzufordern, dass war am 2. Februar und die Kontoauszüge sollten am 8. Februar da sein, jedoch kam bis heute nichts. Am 9. Februar war meine Mutter erneut an der Sparkasse und da hiess es das die Kontoauszüge aus Berlin kommen und Ca 6 Wochen dauern. Seit diesem Monat hat meine Mutter kein Geld, konnte auch keine Rechnungen und Miete diesen Monat zahlen. Bei der Frage ob das Arbeitsamt ihr einen Vorschuss geben könnte sagte man ihr Nein. Ist die Agentur für Arbeit verpflichtet einen Vorschuss zu leisten?
4 Antworten
Seit dem 27.03.2017 sind nun alle Unterlagen beim Arbeitsamt. Gestern hat meine Mutter noch ein mal beim Arbeitsamt angerufen und die haben gesagt das die Unterlagen nicht bearbeitet sind und je öfter sie dort anruft desto länger dauert die Bearbeitung, und bei der Frage das sie Miete, Strom, Telefon und Versicherungen bezahlen muss hat das Arbeitsamt gesagt, das interessiert die nicht und sie kann ruhig aus der Wohnung rausfliegen. Meine Mutter hat auch schon deswegen mit ihrer Schwester gesprochen und die hat gesagt meine Mutter soll gegen das Arbeitsamt Klagen.
Deine Mutter sollte sich noch einmal ans JC wenden und darauf verweisen, dass ausschließlich durch das Fehlverhalten des SB erst Anfang Februar diese Auszüge für die Riesterrente angefordert wurden und sie daher um einen Vorschuß bitte. Hierfür am besten mit Begleitung zum JC gehen . Sollte sie beim SB nicht weiterkommen - dann zum Abteilungsleiter.
Das JC ist verpflichtet !! einen Antrag innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten und zu "bewilligen". Und wenn sie im Sommer beantragt hat, kann man wohl sicherlich nicht mehr von angemessener Zeit sprechen.
Da stimmt einiges nicht. Diie Agentur f Arbeit ist definitiv nicht zuständig f Alg2
Hat deine Mutter jemals Briefe vom Jobcenter bekommen?
Hat sie Bescheide erhalten?
Es kam kein Bescheid.
Hallo.
Hallo. Das Jobcenter, wird erst mit Eingang der kompletten Unterlagen als Eingang festlegen.
An ihrer Stelle sollte sie zum Jobcenter gehen und um Vorschuss bitten.
Große Hoffnung sehe ich nicht. Da sich das Jobcenter nicht gemeldet hat kann ich nicht wissen.
Die sind schnell bei aufheben aber sehr langsam wenn man was von den will.
Ich hoffe ihr kriegt das irgendwie hin.
Bley 1914