Arbeitsamt will ausstehenden Lohn einkassieren?

4 Antworten

Es wird dir nichts weggenommen, sondern das anrechenbare Einkommen bei Zufluss auf deinen Leistungsanspruch angerechnet, dabei spielt es keine Rolle aus welcher Zeit deine Forderung stammt, dass ganze nennt man Zuflussprinzip !

Dein angesprochenes Schonvermögen, musst du schon spätestens im Monat vor deiner Antragstellung haben, dann wäre es Vermögen, alles was dir im Monat der Antragstellung oder dann im Leistungsbezug zufließt ist Einkommen und wird dementsprechend unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf den Bedarf angerechnet.

Du hast anstelle deines Lohnes Geld vom Arbeitsamt bekommen? Natürlich können sie es gegenrechnen, wenn dein Lohn jetzt doch nachgezahlt wird.

NoubliezJamais 
Beitragsersteller
 04.07.2018, 19:13

Nein hab ich eben nicht. Ich bin arbeitslos und hab noch nichtmal mein erstes Harz4 bekommen! Der lohn den ich einklage ist nachträglich von Anfang des Jahres. Hat also mit meinem Harz antrag nichts mehr zu tun eigentlich

isomatte  05.07.2018, 08:55
@NoubliezJamais

Doch, hier geht es nur nach dem Zuflussprinzip und nicht aus welcher Zeit eine Nachzahlung stammt !

Das Amt wird es so bewerten, dass du im Falle einer Nachzahlung eine doppelte Einnahme hast, heißt, nachgezahlter Lohn plus Hartz IV. Du solltest das vor Ort mit dem Sachbearbeiter klären.

NoubliezJamais 
Beitragsersteller
 04.07.2018, 19:23

Aber ich darf doch 3000,- Ersparnisse haben, und da liege ich drunter selbst mit Nachzahlung. Das harz4 ist für juni der lohn für februar. Wenn ich mein sofa und bett für 1000,- auf ebay verkaufe behält das amt das dann auch?

Ja, sie können es dir abziehen. Was du tun kannst ? ganz schnell wieder einen Job finden.