Muss der Vermieter eine Badewanne ersetzen?
In unserer neuen Wohnung haben wir das Bad beim Besichtigungstermin nicht wirklich anschauen können, da es kein Fenster hat und auch kein Licht vorhanden war. Wir wussten das es 30 Jahre alt ist, aber das muss ja nichts heißen. So jetzt sind wir eingezogen,Licht vorhanden und ich hab erstmal das ganze Bad putzen müssen. Ansich ist das Bad vollkommen ok, bis auf die Badewanne. Die ist total aufgeraut. Mein Mann hat die Silikonfuge um die Badewanne erneuert und war dafür mit seinen Jeans in der Wanne und jetzt sind überall blaue Flecken. Muss der Vermieter in dem Fall eine neue Badewanne einbauen?
7 Antworten
Der Vermieter ist zum Erstatz der Wanne verpflichtet, wenn diese altersbedingt eine rauhe Bodenpartie aufweist, die der Haut des Badenden eine Verletzung zufägen könnte. Verfärbt ein Mieter aufgrund unsachgeäßer Behandlung das Wanneninnere, so ist dieser Mangel, der eine fahrlässige Beschädigung dartellt, nicht vom Vermieter zu vertreten, sondern der Mieter wäre dafür einstandspflichtig.
Die Antwort von schelm1 ist richtig und darf man ruhig glauben. Allerdings muss der Vermieter nicht in jedem eine Wanne erneuern. Eine neue Beschichtung reicht oft aus. Das kann man ca. 1-2 mal machen. Dann nicht mehr und die Wanne muss ausgetauscht werden.
Ja, er kann auch neue Beschichtung veranlassen.
der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass das Mietobjekt vollständig nutzbar ist. Wenn die Badewanne so beschädigt ist, dass man sich verletzen kann, sollte eine neue eingebaut werden und da ihr die Wohnung mit Wanne gemietet habt, ist dafür der VM zuständig.
Ich würde ihn schriftlich auffordern schnellstens eine neue Wanne einzusetzen und ansonsten Mietminderung vornehmen. Musst du mal googeln wieviel % angemessen wären.
das blaue von der Jeans lässt sich wegmachen, damit wollte ich nur aussagen, das die Wanne total rau ist.Vermieter einladen geht nicht, da die Hausverwaltung gesagt hat, das wir keinen Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen sollen.
man meldet ja einen Mangel - an die Hausverwaltung - und in der Regel kommt jemand und schaut sich die Sache an.
Mach das so, dann hast du zum Vermieter gleich ein "gutes" Verhaeltnis.
Lade ihn ein, dass er sich das vor Ort anschaut. Erst wenn man dann merkt, ob er sich stur stellt, kann man etwas heftiger rangehen.
Wenn die Wanne aufgeraut ist, dann muss sie entweder neu beschichtet oder ganz ausgetauscht werden. Oftmals reicht eine neue Beschichtung. Das machen Fachfirmen. Geben Sie den Mangel schriftlich dem Vermieter bekannt mit Bitte um baldige Abhilfe. Aufgeraute Badewannenbeschichtungen sind ein Mietmangel. Geben Sie ihm die Neubeschichtung als günstigere Alternative an.
... und wie wäre der Sachverhalt Ihrer Auffassung nach zu beurteilen, wenn der Schaden nur vorgeschoben wäre um über die vom Mieter verursachte Verfärbung des Wanneinneren hinwegzutäuschen, nachdem der Mieter wohl nicht nur mit einer Jeanshose bekleidet die Wanne bestiegen hat?