Muss der Vermieter bei gewerblich genutzen Räumen für einen Rauchmelder mit Warnton sorgen?

3 Antworten

Der Vermieter hat eine Fürsorgepflicht nach BGB. Deshalb ist es ratsam sich mit ihm an einen Tisch zu setzen und auch die Frage mit den Fluchtwegen (Fluchtwegeplan) zu besprechen.  In diesem Plan sind dann alle Melder und Feuerlöscher gleich einzutragen. Bei Gewerbeunternehmen ist es ratsam sich einen Geprüften Brandschutzsachverständigen zu suchen. (Branchenbuch) Zum Thema Brandrauchprävention und zur Klärung aller Fragen  ist es ratsam sich mit der örtlichen Feuerwehr in Verbindung zu setzen. Viel Erfolg! Grüsse aus Berlin von Thomas

P.S. als Hinweis http://www.arbeitsschutz-portal.de/arbeitsschutz/fluchtwegekennzeichnungen-brandschutzkennzeichnungen.htm

 

D.O.

Kommt darauf an in welchem Bundesland die Räume liegen. Generell ist es Pflicht, auch in privat genutzen Räumen, maßnahmen zum brandschutz zu ergreifen. Es gibt allerdings eine kulanzzeit bis das relativ neue Gesetz durchgesetzt werden muß. In Hessen ist das z.B Ende 2014. Schau mal in die HBO z.b §13

(3) 1 Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. 2 Der erste Rettungsweg muss für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen. 3 Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe, eine Außentreppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. 4 Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). 5 Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt.

(5) 1 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3 Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

welche Art der gewerblichen Nutzung gibt es brennbare Stoffe zu lagern usw wieviel Personen halten sich auf wie groß ist das Gewerbe ???????????