Muss der Vater seine Kinder nehmen wenn seine Ex Frau ihren minijob nachgeht?
Hallo, ich lebe seit anderthalb jahren mit meinen Freund zusammen . Er hat zwei kinder aus der Ehe die geschieden ist. Die grosse ist 14 die kleine 8 jahre alt. Er sieht seine Kinder alle 14 Tage , aber auch zwischendurch , zumindest die kleine. Die grosse will schon gar nicht mehr kommen , aber die Mutter zwingt sie. Jetzt kommt des öfteren vor, das sie sms schickt wann sie arbeiten muss und das sie nicht weiter weiss wie sie alles unter einem hut bekommen soll. Mein Freund soll dann wenn sie arbeiten ist auf die kleine aufpassen. Wir sind selber beide berufstätig , und hier leben auch zwei kinder. Sie hat auch eine neue Beziehung, aber den sollen wir ja raus halten .... Ich habe nichts dagegen auf die Kleine auf zupassen , aber ständig geht auch ncht.. Mein Freund meinte , sie kann das einklagen , aber doch nicht das wir auf das kind aufpassen wenn sie arbeiten muss.. Sag mir bitte mal einer was ich tun soll.... Danke..
9 Antworten
Dein Freund liegt falsch.
Das kann sie nicht einklagen.
Nehmt die Kinder einfach nicht oder nur dann, wenn es tatsächlich auch passt.
Die Besuche der Kinder bei ihrem Vater begründen sich auf dem "Recht eines Kindes auf Umgang mit beiden Eltern".
Auch wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hat, hat sie dadurch nicht das Recht zu "bestimmen", wann oder wie der Umgang mit dem Vater statt zu finden hat.
Sie hat auf seine Belange dabei ebenso Rücksicht zu nehmen wie er auf ihre.
Die Mutter der Kinder könnte zwar deren Umgangsrecht mit dem Vater an sich einklagen, wenn er Umgang ablehnen würde..., aber dass er die Kindern nehmen "muss", wann es ihr genehm ist... kann sie nicht durchsetzen lassen.
Genau.. Aber einklagen braucht sie ja nicht, wir haben die Kinder ja regelmäßig, alle 14 Tage. Manchmal von Freitags bis Sonntags und dann mal von Samstags bis Sonntags.. Weil wir halt beide arbeiten . In den Ferien haben wir die Kinder ja auch regelmäßig. Sie will halt nur wenn sie sagt Hü dann hätten wir zu springen , und das sehe ich nicht ein.. Die kleine kommt auch so schon mal vorbei , weil sie mit meiner Tochter auch oft draussen zusammen spielt.. Wir wohnen auf einer Strasse, wir am anfang und seine Ex am ende... Leider...
Eine gesetzliche Verpflichtung besteht hier nicht,ist also auch nicht einklagbar !
Sie ist getrennt von ihrem EX - Mann und will arbeiten gehen bzw.geht arbeiten,dann hat sie sich auch um die Betreuung der Kinder zu kümmern,damit hat er nichts am Hut.
nein, kann sie nicht verlangen
muss sie selber zusehen, wie sie es geregelt bekommt
Die Kinder sind in dem Alter, dass sie vormittags in der Schule sind oder auch mal Nachmittags Unterricht haben. Dann sollte die Ex-Frau doch mal schauen nur vormittags arbeiten zu gehen. Ansonsten sollte sie sich jemand suchen, der auf die Kinder aufpasst.