Muss der Vater seine Kinder nehmen wenn seine Ex Frau ihren minijob nachgeht?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Freund liegt falsch.

Das kann sie nicht einklagen.

Nehmt die Kinder einfach nicht oder nur dann, wenn es tatsächlich auch passt.

Die Besuche der Kinder bei ihrem Vater begründen sich auf dem "Recht eines Kindes auf Umgang mit beiden Eltern".
Auch wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hat, hat sie dadurch nicht das Recht zu "bestimmen", wann oder wie der Umgang mit dem Vater statt zu finden hat.
Sie hat auf seine Belange dabei ebenso Rücksicht zu nehmen wie er auf ihre.

Die Mutter der Kinder könnte zwar deren Umgangsrecht mit dem Vater an sich einklagen, wenn er Umgang ablehnen würde..., aber dass er die Kindern nehmen "muss", wann es ihr genehm ist... kann sie nicht durchsetzen lassen.

Elisa37 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 14:13

Genau.. Aber einklagen braucht sie ja nicht, wir haben die Kinder ja regelmäßig, alle 14 Tage. Manchmal von Freitags bis Sonntags und dann mal von Samstags bis Sonntags.. Weil wir halt beide arbeiten . In den Ferien haben wir die Kinder ja auch regelmäßig. Sie will halt nur wenn sie sagt Hü dann hätten wir zu springen , und das sehe ich nicht ein.. Die kleine kommt auch so schon mal vorbei , weil sie mit meiner Tochter auch oft draussen zusammen spielt.. Wir wohnen auf einer Strasse, wir am anfang und seine Ex am ende... Leider...

Eine gesetzliche Verpflichtung besteht hier nicht,ist also auch nicht einklagbar !

Sie ist getrennt von ihrem EX - Mann und will arbeiten gehen bzw.geht arbeiten,dann hat sie sich auch um die Betreuung der Kinder zu kümmern,damit hat er nichts am Hut.

nein, kann sie nicht verlangen

muss sie selber zusehen, wie sie es geregelt bekommt

Die Kinder sind in dem Alter, dass sie vormittags in der Schule sind oder auch mal Nachmittags Unterricht haben. Dann sollte die Ex-Frau doch mal schauen nur vormittags arbeiten zu gehen. Ansonsten sollte sie sich jemand suchen, der auf die Kinder aufpasst.