Wie oft darf Vater säugling haben?
Hallo. Der KV und ich haben uns bereits in der Schwangerschaft getrennt.... Seit dem macht er mir das Leben echt nicht leicht 😑 Ich habe ihn von Anfang an die Möglichkeit gegeben das Kind regelmäßig zu besuchen, doch er wollte meine Wohnung nicht betreten😂 Er ging dann einmal die Woche mit ihm für eine Stunde spazieren i d einmal war ich für 1,5 h zu Besuch. Hat ihm alles nicht gereicht......... Jetzt hat er den kleinen (6 monate) 2x die woche für 2 Stunden alleine! Was soll ich sagen, es reicht ihm immer noch nicht und er will ihn noch öfter ! Ich möchte das in diesem Alter aber nicht! Wenn ich nicht zustimmen will er sich das einklagen.....
Was mich etwas verwirrt ist, dass auch die Dame beim Jugendamt meinte das es ruhig öfter sein könnte .... Meine anwältin meinte jedoch das reicht alle male..... Ich weiss nicht was ich machen soll 😖 (Wir haben gemeinsames sorgerecht)
Über Ratschläge würde ich mich freuen
7 Antworten
Was spricht denn aus deiner Sicht dagegen, dass dein Kind Vater und Mutter hat, die es beide lieben und zu denen er ein vertrauensvolles Verhältnis aufbauen kann? Eine Woche besteht aus 7 x 24 Stunden - der Papa soll aber nur 4 Stunden insgsamt sein Kind sehen sollen? Bist du sicher, im Sinne deines Kindes zu handeln?
bis hin zum wechselmodell ist alles möglich. was fordert er denn? der umfang von 4h die woche ist jedenfalls ein witz und natürlich viel zu wenig.
Bei Kindern bis etwa 18 Monaten sind kurze, aber häufigere Kontakte
sinnvoll. Das ausgezogene Elternteil sollte das Kind mehrmals einige
Stunden pro Woche sehen. Bei diesen Kontakten kann das Kind die Stimme
oder das Gesicht wiedererkennen und die Bindung bleibt bestehen bzw.
wird weiter ausgebaut. Das sei "günstiger als lange Abstände", schreibt
Jaede. Er rät eher dazu, das Kind in seiner Umgebung zu lassen und rät
von wechselnden Übernachtungen ab, da das Kind in diesem Alter eine
sichere Atmosphäre brauche.
Nein, das ist falsch. Das wird nicht empfohlen, das ist völlig unvereinbar mit der kindlichen Entwicklung.
nein das ist nicht unvereinbar mit der kindlichen entwicklung, deine antwort ist falsch
Sehen Richter und Jugendamt GsD anders.
Sei froh das der Kindsvater sich um Deinen Säugling schon kümmert und nicht erst im Schulalter.Das wäre nämlich absolut typisch und viel schlechter für das Kind.Dein Kind ist nicht Dein Eigentum.Du hast es auf die Welt gebracht,klar ist die Mutterbindung stärker,als die zum Vater.Aber das kann sich spätestens ändern,wenn das Kind verständiger wird,es Bewusstsein entwickelt.Und dieser Veränderung solltest Du Dich stellen,mit offenem ! Ergebnis.Väter haben nicht nur Pflichten,sondern auch Rechte.Denk mal daran.Und wenn der Vater Deine Wohnung nicht betreten möchte,hast Du denn mal nach dem Grund gefragt,wenn Du schon davon nichts erwähnst? Völlig grundlos wird das wohl nicht sein.Und bitte erspare dem Vater Eures ! Kindes diese Klage.Sie ist im Interesse des Kindes berechtigt,wenn Du nicht nachgibst.Ja stundenweise ist zu wenig.Das kannste Deinem Anwalt ausrichten.Ein Anwalt sollte nicht nur Partei sein,sondern gerade in dieser Beziehung ausgewogener agieren.Liebe Grüße
Und bitte erspare dem Vater Eures ! Kindes diese Klage
Dies sollte die Fragestellerin nicht nur dem Vater ersparen, sondern in erster Linie sich selbst.
Das wird nämlich teuer.Und ich kenne leider viele Anwälte, die an ihr eigenes Einkommen mehr denken als an das Wohl ihrer Klienten.
genau so sieht es aus. mit dem schwachsinn, den der anwalt der ts bereits jetzt vorgelabbert hat,ist es nur interessiert an geld und nicht am wohl der klientin.
er muss die wohnung nicht betreten, es ist sein ex und die ist seine vergangenheit. interessant für den vater ist nur sein kind.
Ja,aber es ist für ein so kleines Kind schon auch wichtig,das die vertraute Umgebung im Vordergrund steht.Ich bin jetzt überfragt,ob es wirklich schädlich ist,wenn der Vater drei Stunden mit dem Kind im Wägelchen draußen ist.Vermutlich auch nicht.^^
jerk, vertraute umgebung hat es auch beim vater und um so früher man damit beginnt, umso normaler ist es für das kind. es kennt seinen vater, es kennt seine mutter - die umgebung ist völlig banane. umgang in der wohnung der km ist tabu. kv und kind sollen völlig ohne die mutter sein und das ist auch richtig so.
Säuglinge vertragen am besten häufige kurze Umgänge.
Der Säugling kann gar keinen Tagesablauf entwickeln, wenn der sich ständig ändert.
Die Dame vom Jugendamt hat recht. Die Anwältin ist Anwältin und keine Expertin für Entwicklungspsychologie.
Ich würde einen Säugling jetzt nicht 24 Stunden oder ein ganzes Wochenende weggeben wollen, aber gegen einen stundenweisen Umgang ist nichts einzuwenden. Der kann auch jeden Tag stattfinden und sich auch zeitlich steigern. Bis hin zu einem Tag, wenn das Kind 1 Jahr alt ist.
Du wirst also vor dem Familiengericht mit deinen Wünschen nicht durchkommen. Das die Anwältin dir zuredet, ist vielleicht der Tatsache geschuldet, dass sie höhere Honorare schreiben kann, wenn es vor Gericht geht.
Ehrlich gesagt, freu dich doch, dass der Vater soviel Interesse an seinem Kind zeigt. Andere Väter gehen pfeifend ihrer Wege und würden ihr Kind am liebsten vergessen.
das war mal früher so. in den letzten jahren hat sich ergeben und wird auch gerichtlich durchgesetzt, dass kinder von anfang soviel umgang wie möglich haben sollten, mit übernachtung und auch wechselmodell ist von anfang mgl. spätestens jedoch ab ca. 6 monate.