Muss der öffentliche Dienst schwerbehinderte bevorzugt einstellen1?

2 Antworten

Die Frage kommt hier gefühlt täglich.

Die offizielle Vorschrift lautet: "Bei gleicher fachlicher Eignung sind schwerbehinderte Bewerber bevorzugt einzustellen." Das ist eine Gummiformulierung. Beim Vergleich zweier Schulabgänger kann man noch rein objektiv nach Noten gehen. Wenn es bei älteren Bewerbern darum geht, Berufserfahrung zu bewerten, wird die Sache zwangsläufig ein Stück weit subjektiv, weil sich 2 Lebensläufe niemals gleichen. Abhängig von der Art des Jobs und der Art der Behinderung kann auch die Behinderung selbst die fachliche Eignung beeinträchtigen. Was will man mit einem Hausmeister, der z.B. wegen einer schweren Gleichgewichtsstörung keine 2 Stufen auf einer Leiter hoch gehen kann. Oder was will man in einen Job mit Kundenkontakt mit jemandem, der derart schwerhörig ist, dass auch Hörgeräte kaum weiterhelfen. Auf der anderen Seite sind etliche Kombinationen von Behinderung und Tätigkeit vorstellbar, die völlig problemlos funktionieren.

KeinName26 
Beitragsersteller
 25.02.2018, 23:15

Ne geht um bürojob bin zu 50% Schwerbehindert aber behindert mich nicht bei der Arbeit.

Wenn der Bewerber genausogut wie der beste nichtbehinderte Mitbewerber ist.

KeinName26 
Beitragsersteller
 25.02.2018, 22:45

Okay ich hoffe mal das bin ich.