Muss der Mieter für ein von außen beschädigtes Fenster aufkommen?
Ich vermiete eine Wohnung, in die 2018 eine Studentin eingezogen ist. Einen Tag nach der Schlüsselübergabe waren damals Freunde von ihr in der Wohnung zum Aufbauen der Möbel, unter anderem auch ein Kleiderschrank.
Bereits einen Tag später rief mich die Studentin an und sagte mir, dass ein Fenster plötzlich einen Sprung hätte auf der Aussenseite (Doppelverglasung). Sie hätte keine Ahnung wie das passiert sein könnte. Sie will nun nicht dafür aufkommen, weil sie sagt, dass das ja von aussen wäre.
Allerdings ist mir völlig klar, dass das beim Aufbauen der Möbel passiert sein muss. Das Fenster hat wahrscheinlich aufgestanden, also nach innen, und dann ist wohl eine Schranktür dagegen gefallen oder ähnliches... Die Miterin sagt, sie müsse doch nur dann dafür aufkommen, wenn die Scheibe auf der Innenseite kaputt wäre. Sie hätte keine Ahnung wie das passiert sein könnte. Ich vermiete diese Wohnung seit 10 Jahren, und ausgerechnet an dem Tag, an dem die Möbel aufgebaut werden, geht plötzlich die Scheibe kaputt. Die neue Scheibe kostet mit Einbau 360,- Euro. Kann ich das von der Kaution abziehen und einbehalten?
Vielleicht weiss ja jemand hier, wie das rechtlich geregelt ist. Danke !!!
Ich habe einen Zeugen, dass die Scheibe am Tag der Schlüsselübergabe noch ganz war!
9 Antworten
Allerdings ist mir völlig klar, dass das beim Aufbauen der Möbel passiert sein muss.
Das ist lediglich deine Vermutung. Wenn du es nicht beweisen kannst, braucht die Mieterin auch nicht zu zahlen.
Wer haftet für Schäden in der Mietwohnung?
Haben andere Personen, z.B. Mitbewohner, Besucher, oder ein Untermieter den Schaden verursacht, dann haftet in den meisten Fällen der Mieter gegenüber dem Vermieter für Schäden an der Wohnung. Nehmen Sie ggf. fachkundigen Rat in Anspruch.
Hinweis
Besteht Uneinigkeit über die Entstehung, Ursache eines Schadens, dann muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.
Schaden an Mietwohnung durch Mieter verursacht - Schadenersatz
www.promietrecht.de › Schaden › durch-Mieter-selbst › S..
fordere die Mieterin auf, Schadensersatz zu leisten
Einfach so und ganz ohne Beweise? Die Mieterin wird ihm was husten!
wäre es die innenscheibe, dann könnte es plausibel sein! aber bei der außenscheibe? keine chance! ersetz das fenster und gut ist es! die beweißlast würde bei dir liegen!
Das war also 2018. Seither wurde der Schaden weder Deiner Glasversicherung/Wohngebäudeversicherung, noch von der Mieterin ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet?
Und jetzt streitet man um einen Schadensersatz für eine Fensterverglasung, die mit Einbau 360 € kosten wird, also es wurde in den ganzen 2 Jahre nicht repariert?
Tut mir leid, wenn da jetzt wohl nichts mehr zu machen ist. Wie willst Du der guten Grau beweisen, dass sie oder ihre Helfer die Scheibe eingeschlagen haben?
Dass sie nur für Schäden an der Innenseite zahlen muss, ist falsch, aber mit der Behauptung, dass sie keine Ahnung hätte, wie das passiert sein könnte, wird sie wohl durch kommen.
Wie das rechtlich geregelt ist? Wer jemandem was kaputt macht, muss für den Schaden aufkommen. Allerdings muss man der-/demjenigen beweisen, dass sie/er den Schaden auch verursacht hat.
Mein Vorschlag: Behalte den Betrag von der Kaution ein und warte ab. Sollte sie aber darauf bestehen, dass sie nicht verantwortlich dafür ist, dass jemand von aussen was an die Scheibe geworfen hat und diese daraufhin gesprungen ist, würde sie wohl mit einer Klage auf Rückzahlung Recht bekommen.