muss der Arbeitgeber Erste Hilfe Kurs vergüten?
Hi,
ich habe eine Frage und zwar: arbeite ich im Sicherheitsgewerbe. Mir wurde mitgeteilt, dass ich einen Erste Hilfe Kurs absolvieren musst, da es eben eine Vorgabe ist und es ja auch im Dienst mal nützlich sein könnte.
Der Arbeitgeber bezahlt den Kurs.... ja ich sollte mich freuen dass ich ihn machen kann und mich weiterbilde bli bla blubb... nun ist es aber so, dass ich so schon 215 Std. im Monat arbeite und so schon sehr wenig Freizeit habe (inklusive Schichtdienst) mir gesagt wurde, dass ich den Kurs (8Std.) nicht vergütet bekomme.
Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder habe ich kein Anrecht auf eine Entlohnung da der Arbeitgeber die Kurskosten trägt?
sonnige Grüße Rob
2 Antworten
Wenn Dich Dein Arbeitgeber verpflichtet auf einen Erste Hilfe Kurs zu gehen, dann muss er diesen bezahlen. Was er ja auch tut.
Zudem ist dieser Kurs aber definitiv als Arbeitszeit anzusehen.
Anders ausgedrückt: Dieser Kurs muss Dir auch vergütet werden (in Form deines Gehalts) bzw. zu deinen Arbeitsstunden hinzugerechnet werden.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir sagt, dass das Freizeit ist, liegt er falsch. Dann soll er dir das am besten schriftlich geben. (Was er nicht tun wird, weil es gegen das Gesetz ist).
Gleiches gilt übrigens für deine Überstunde. Du kommst damit ja locker auf 50 Stunden pro Monat. Falls Du jetzt nicht gerade leitender Angestellter bist, ist das ebenfalls gesetzeswidrig.
Die Grenzen für Überstunden ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Dort sind Höchstgrenzen für die Arbeitszeit festgelegt. Danach darfst Du maximal 8 Stunden werktäglich arbeiten. Wobei dazu auch ein Samstag zählen darf. Zudem darfst Du über eine gewisse Zeit auch bis zu 10 Stunden täglich arbeiten (als absolutes Maximum), dann muss Dir aber in einer entsprechenden Frist ein Ausgleich geschaffen werden, so dass Du ganzjährig wieder auf einen maximalen 8-Stunden Durchschnitt kommst.
Schau Dir dazu das Arbeitszeitgesetz an:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Am besten Du führst Buch über deine Arbeitszeit. Idealerweise lässt Du Dir das von deinem Chef schriftlich abzeichnen.
Suche am besten ein Gespräch mit deinem Chef und kläre ihn darüber auf, dass Du zu viel arbeitest und dass er damit gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst. Wenn es sich danach nicht bessert oder dein Chef uneinsichtig ist, geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Evtl. ja auch zusammen mit ebenfalls betroffenen Kollegen.
Hüte Dich aber davor, deine Arbeitszeit eigenmächtig zu verkürzen. Das führt nur zu einer Abmahnung und ist hinderlich für deinen Erfolg in dieser Angelegenheit.
Wenn er den bezahlt, hast Du die Pflicht dort hinzugehen. Das gehört zur Weiterbildung und wird nicht vergütet. Wahrscheinlich findet dieser Kurs mitten in der Woche statt und nicht am Wochenende, somit gehört das zur Arbeitszeit.