Hilfe zur Steuer: Steuerhinterziehung?

3 Antworten

Du musst den AG gegenseitig die Arbeitsstunden melden. Das erste Arbeitsverhältnis muss versteuert und versichert werden, das 2. geht als "450€-Job". Du darfst insgesamt nicht mehr Arbeitsstunden leisten, als das Gesetz vorsieht.

kevin1905  23.09.2017, 14:32

Nein, wenn die Lohnsumme zweier oder mehr Minijobs 450,- € im Monat übersteigt hören BEIDE Jobs auf Minijobs zu sein und werden versicherungspflichtig.

akkbun 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 06:35

Ist das nicht so, dass wenn man mehr als 450€ im Monat verdient, es einfach nur versteuert wird?

Novos  23.09.2017, 06:37
@akkbun

Nein, da fallen ALLE Beiträge an.


Muss ich das anmelden oder sieht der Staat das automatisch?

Du musst das nicht anmelden, deine Arbeitgeber müssen das.

Aber wenn du in Summe mehr als 450,- € verdienst, hast du gar keine Minijobs mehr sondern 2 sozialversicherungs- und steuerpflichtige Arbeitsverhältnisse.

Anhand der SV-Nummer sieht die Minijobzentrale das und die Meldung ans Finanzamt erfolgt automatisch.


Wie hoch sind die Steuern bei einem Lohn von 900€ im Monat?

Das kannst du selber ausrechnen, einmal 450,- € in Klasse I (null €) und einmal in Klasse VI. Klasse VI heißt auch Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung, wenn hier mehr als 410,- € pro Jahr drüber abgerechnet werden.

Einfachste Lösung zur Nettoentgeltoptimierung:

  1. Erster Job als Midijob mit 500,- € Brutto, reduzierte SV-Beiträge
  2. Zweiter Job als Minijob mit maximal 450,- €, pauschal versteuert, abgabenfrei.

Steuern sind ja bei Steuerklasse I nicht das Problem. Du verwechselst es vermutlich mit den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung 😌

kevin1905  23.09.2017, 14:33

Der zweite Minijob ginge aber in die VI.