Muss bei Fa. Aldi unter schmerzen arbeiten!?

7 Antworten

Was steht denn diesbezüglich in deinem Arbeitsvertrag? Gibt es eine Stellenbeschreibung? Wenn ja, was steht dort drin?

Definitiv musst Du keine dauerhaften Tätigkeiten ausüben, welche nicht der Stellenbeschreibung entsprechen. Steht dort aber geschrieben, dass Du solche Tätigkeiten ausüben musst, dann sehe ich wenig Chancen für dich.

Wenn Dich der Chef für diese Tätigkeit eingesetzt/eingeplant hat, nützt Dir auch ein Attest nichts.

Auf diesem steht ja nur geschrieben, dass Du die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, bzw. Arbeitsunfähig bist. Man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre, allerdings hätte das dann das Ende deiner Einstellung zur Folge.

Das mag vielleicht unfair sein, entspricht aber den gesetzlichen Vorgaben. 

Du hast ja genügend gute Antworten erhalten. Trotzdem möchte ich Dir nochmals sagen:

Lass Dich kündigen, wenn es Deinem Arbeitgeber nicht passt, dass Du krankgeschrieben wirst oder in eine Kur gehst. Kündige aber niemals selbst, auch unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag, das kommt einer Kündigung gleich.

Bei einer Arbeitszeit von 15 Jahren hast Du übrigens auch eine längere Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers. Sollte er Dir tatsächlich kündigen, so hast Du immerhin etwa 6 Monate Zeit, Dir einen neuen Job zu suchen und den wirst Du sicher finden.

Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, dann solltest Du zur Gewerkschaft gehen. Ansonsten nimm Dir einen Anwalt.

Außerdem solltest Du Dich gründlich vom Arzt untersuchen und ggf. auch krank schreiben lassen.

Der AG muss Dir keinen anderen Arbeitsplatz in der gleichen Filiale anbieten, aber das was bei Dir abgeht, ist unter aller S... Ich gehe von Schikane aus.

ChristianLE  01.06.2017, 16:40

Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, dann solltest Du zur Gewerkschaft gehen. Ansonsten nimm Dir einen Anwalt.

 

Ich gebe Dir bei deinem Beitrag weitestgehend Recht, bis auf den o.g. Absatz.

Was soll hier ein Anwalt unternehmen? Wenn die Arbeitnehmerin aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, lässt sie sich krankschreiben und bleibt zu Hause.

Es wäre nur anders, wenn Sie eine Abmahnung erhält, weil sie trotz Krankschreibung nicht arbeitet oder eine Stellenbeschreibung diese Tätigkeit nicht vorsieht.

Seeheldin  01.06.2017, 16:42
@ChristianLE

Gewerkschaft wäre auch meine erste Wahl. Dort gibt es auch eine Mobbing-Beratungsstelle.

catleya54 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 16:53
@Seeheldin

aldi hat keine gewerkschaft und keinen betriebsrat

Seeheldin  01.06.2017, 16:58
@catleya54

Deshalb darfst Du aber Gewerkschaftsmitglied sein und Dich auch an die wenden.

ChristianLE  01.06.2017, 17:07
@Seeheldin

Es stellt sich für den Außenstehenden halt die Frage, ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt?

Was, wenn der Arbeitgeber einfach nur keine leichtere Stelle frei hat?

catleya54 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 17:22
@ChristianLE

es sind 4 leichtere arbeiten da...

catleya54 
Beitragsersteller
 01.06.2017, 16:38

denke auch das sie mich loswerden wollen...knochen kaputt...dann kannste gehen

Seeheldin  01.06.2017, 16:40
@catleya54

Klar. Wenn Du selbst kündigst, sparen die sich die Abfindung. Bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ist die kein Klacks.

Wer einen solch menschenverachtenden Vorgesetzten hat, braucht keine Feinde mehr.

Aber schaue doch erst einmal, ob es diesbezüglich irgendwelche "Vereinbarungen" im Arbeitsvertrag gibt, die dies überhaupt zulassen.

Ansonsten lasse Dich juristisch beraten.

Außerdem solltest Du ernsthaft in Betracht ziehen, um Dich gesundheitlich zu regenerieren eine Kur zu machen oder Dich auch erst einmal krankschreiben zu lassen.

https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1161/versetzung-im-job-was-arbeitgeber-entscheiden-duerfen/

wilees  01.06.2017, 17:08

Wenn ein Arbeitgeber Dich loswerden möchte - dann schafft er dies i.d.R. auch. Es kommt darauf an wieviel Federn Du dabei lässt.

Also kläre bitte erst einmal, ob im Hinblick auf Deine vertraglichen Vereinbarungen eine Versetzung so ohne weiteres möglich wäre.

Ansonsten kannst Du durchaus an einem anderen - körperlich weniger anstrengenden Arbeitsplatz eingesetzt werden:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html #4bengelch72

http://www.arbeitsvertrag.org/versetzung/

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber gemäß Arbeitsrecht gestattet, mit Hilfe vom sogenannten Direktionsrecht eine Versetzung des Arbeitnehmers vorzunehmen. Die notwendige Voraussetzung besteht hier darin, nach  Ermessen vorzugehen. Das bedeutet: Es ist ein Interessensabgleich beider Vertragsparteien vorzunehmen. Das jeweils schwerwiegendere Interesse entscheidet dann darüber, ob eine Versetzung zumutbar ist oder nicht.