Muss auf privaten Grundstücken auf Überwachungskameras hingewiesen werden?
Guten Tag, ich habe mit DHL einen Ablagevertrag geschlossen. Das heisst Pakete können auch ohne Unterschrift unsererseits vom Paketboten zugestellt werden, in dem er die Pakete an einem von uns festgelegten Ort ablegt. Hierfür habe ich eine 2x1x1m große Aluminiumbox mit Deckel angeschafft. Sie steht überdacht auf unserer Terrasse hinter dem Haus. Um sie zu erreichen muss der Paketbote durch eine hohe Gartentür, zwischen einem Gartenhaus und Haus hindurch. Dies ist der einzige Zugang (ausser dem durch das Haus hindurch) um den hinteren Garten zu erreichen. Natürlich kann ich diese Tür nun nicht mehr verriegeln - sonst käme der Paketbote nicht mehr an die Ablagebox. Um unbefugten Zutritt im Falle des Falles wenigstens nachvollziehen zu können, würde ich diesen Durchgang gerne durch eine Kamera mit Selbstauslöser videoüberwachen.
Nur - muss ich vor dieser Gartentür ein Schild befestigen welches auf die Überwachung hinweist? Dann wäre ja der Effekt weg. Vielleicht würden Unbefugte sich vorher vermummen und die Kamera, sofern sie sie finden, vielleicht sogar zerstören.
3 Antworten
Nein darauf musst du nicht hinweisen. Das ist solange es dein eigenes Grundstück ist legal. Aber ich denke auch net das jmd sich vermummt etc. Viele nutzen so ein Schild extra zur Abschreckung
Nein, musst du nicht, solange du nur auf deinem Grundstück filmst, also nicht mit der Kamera durch die offene Türe auf die Straße etc...
Und was ich nicht weiß, wie es ist wenn du Besuch empfängst und der mit drauf kommt!
Das wurde schon öfters hier gefragt. Ja ein Hinweis ist nötig. Mehr Infos dazu beispielsweise hier: http://www.einbruchschutz-und-alarmanlagen.de/recht-moeglichkeiten-und-grenzen-der-privaten-videoueberwachung/