Muss auf eine Honorarrechnung zwingend eine Unterschrift?
Ich habe auf eine ähnliche Frage gegensätzliche Antworten bekommen. Wenn ich eine Honorarrechnung erstelle, Betrag max. 150,- EUR - muss da meine Unterschrift drauf oder nicht? Kann ich die Rechnung auch als E-Mail versenden?
4 Antworten
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist natürlich Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt diese anerkennt. Die Unterschrift gehört definitiv nicht zu den Anforderungen – außer bei Steuerberatern und Rechtsanwälten. Diese müssen Rechnungen tatsächlich unterschreiben. Zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören folgende Pflichtangaben:
• die vollständige Geschäftsadresse des leistenden Unternehmens
• Name und Anschrift des Leistungsempfängers
• Steuernummmer, evt.Umsatzstuer-Identifikationsnummer
• Ausstellungsdatum
• fortlaufende Rechnungsnummer
• Leistungsart/ Leistungszeitraum
• Aufschlüsselung der Waren bzw. Dienstleitungen
• Anzuwendender Steuersatz
• Netto und Bruttobetrag
Rechnungen werden generell nicht unterschrieben!!
ich habe gelernt, dass Honorarrechnungen unterschrieben sein müssen.
allerdings arbeite ich beim Anwalt, ich glaub bei Anwälten und Steuerberatern müssen sie unterschrieben sein, sonst nicht umbedingt, es gibt halt nur ein paar Ausnahmen
Ich war eine zeitlang freiberuflich tätig und habe nie eine Rechnung unterschrieben! du kannst die Rechnung auch per Email verschicken, ja!