Muss am Tag des TÜVs der Verbandskasten auch noch mindestens zwei Jahre haltbar sein?
Ich habe Anfang Juni meinen Termin bei TÜV. Dort wird ja immer auch der Verbandskasten kontrolliert. Meiner läuft allerdings im Januar 2017 ab, ist also nicht mehr die ganze Zeit bis zum übernächsten TÜV-Termin haltbar.
Ist das trotzdem so in Ordnung oder muss der Verbandskasten über die vollen zwei Jahre noch haltbar sein?
Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal recht herzlich!
8 Antworten
Guten Abend!
Meines Wissens nach ist es so, dass der Verbandskasten beim TÜV-Termin lediglich "gültig" zu sein hat --------> sofern er nicht genau zum TÜV-Termin abläuft, ist das kein Problem. Eine 2-Jahres-Regel wäre zumindest mir unbekannt!
Es würde höchstens auf dem Bericht vermerkt werden, dass man den Kasten in absehbarer Zeit ersetzen sollte ohne dass das als Mängel gelistet werden würde.. mehr als freundlichen Hinweis des TÜV eben :)
Allerdings fällt es einer kompetenten Werkstätte bei der Vorabdurchsicht auf, ob der Verbandkasten gewechselt werden sollte ----------> idealerweise bieten sie einem dann gleich einen zum Kauf an.
Hoffe, ich konnte dir helfen :)
Das stimmt ---------> deswegen kauft man sowas extern & lehnt entsprechende ANgebote freundlich dankend ab ;)
DANKE für den Stern :)
kann ich mir kaum vorstellen. wenn du fährst, musst du einen verbandskasten haben, der nicht abgelaufen ist. er muss aber nicht weitere 2 jahre haltbar sein, wenn du damit heute unterwegs bist.
Die TÜV-Abnahme ist nur eine Momentaufnahme, die Reifen und die Bremsbeläge können kurz vor vor gesetzlichen Mindestmaße liegen, das Fahrzeug kommt durch,
anders bei einer Inspektion da sollten die Sachen bis zum nächsten Servicetermin halten oder der Kunde darauf hingewiesen werden, am besten mit Angebot,.
Nee, er muss aktuell "haltbar" sein - zum nächsten TÜV Termin brauchst du denn einen Neuen
und vollständig muss er sein
Das ist er, ich habe zum Glück noch nie etwas entnehmen müssen.
Nein, muss er nicht. Soweit ich weiß, darf er sogar abgelaufen sein.
Ein abgelaufener Kasten ist auch nicht bußgeldbewehrt, solange er vollständig ist.
Hier noch die FAQ vom Verkehrsportal zum Thema Verbandskasten:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=22575
Der dann dort idealerweise doppelt so viel kostet wie anderswo! :)