Musik Urheberrecht im Podcast. Was ist erlaubt?
Ich nehme mit zwei Freunden seit einiger Zeit einen Podcast auf. Unser Thema sind Filme. Da wir gerne mal eine Episode über tolle Stücke in der Filmmusik machen würden, stellt sich natürlich die Frage ob es überhaut irgendeine Möglichkeit gibt gewisse Stücke zu veröffentlichen. Zitatrecht und auch das Musikzitat dürfte in unserem Fall kaum greifen. Oft lese ich von einer 30-Sekunden-Regel, dass man Stücke, wenn man sie nicht ausspielt, einsetzen darf. Das glaube ich aber nicht so recht. Nach unserem Stand ist die Antwort ein enttäuschendes aber klares NEIN. Ohne GEMA dürfen wir kein einziges bekanntes Filmmusikstück ins Netz stellen. Aber da die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt stirbt, hoffe ich hie auf Fachmänner die mir das genauer erklären können.
2 Antworten
Leider haben Copyright-ler hier das letzte Wort. In Eigenproduktion dürfen nur unlizensierte Lieder oder Lieder mit bestimmter CC-Lizenz selber eingespielt werden. Die Creative-Commons Lizenzen gehen von kommerziell weiterverwendbar bis höchstens zum eigenen Gebrauch downloaden.
Bei Filmmusik liegen allerdings mit Sicherheit keine solche Lizenzen vor, sprich, du darfst (soweit mir bewusst) auch keine Filmmusik einspielen.
Ihr könnt es allerdings mal versuchen, die Folge wird höchstens gesperrt :)
Ich bin auf jeden Fall kein Experte, also kann ich nichts versichern! Ich glaube allerdings nicht, dass es überhaupt wen stören würde, wenn ihr kurz was einspielt.
Solange es auch nicht zum "wiederverwerten" benutzt werden kann, interessiert das sicher keinen (höchstens die GEMA, aber die würde ja Videos sperren, in denen Happy Birthday gesungen wird...)
Hilfreich ist zunächst die Lektüre von Wikipedia - Musikzitat.
Ansonsten benötigt man immer einen triftigen Grund, weshalb es dringend nötig ist, dies fremde Werk zu zitieren.
Wenn man nämlich sein eigenes Werk unbeschadet auch so gestalten kann, ohne das fremde Werk zu zitieren,
dann gibt es in der Regel auch keinen hinreichenden Grund, das fremde Werk zu zitieren. Siehe UrhG § 51.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das Risiko einer Löschung oder Sperrung der Episode würden wir ja sogar fast eingehen. Allerdings konkrete Forderungen für Lizenzen wollen wir natürlich vermeiden. Aber so ist auch mein Stand. Vielen Dank für die Antwort. Das bestätigt mich (leider) ;)