Müssen Lehrer die Klassenarbeiten ihrer Schüler aufheben und wenn ja, wie lange?

8 Antworten

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Für Baden-Württenberg habe ich gefunden:
"Notenlisten und Klassenarbeiten sind nach dem Ende des jeweils nächsten Schuljahres zu löschen, sofern keine Rechtsmittel eingelegt worden sind." (https://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/urda/daten/faq_ds/)

Ich denke, das gilt bundesweit.

Klassenarbeiten sind ja nun auch nicht so wichtig, dass man sie ewig aufbewahren müsste. Die kann mal wohl nach spätestens 2 Jahren getrost wegwerfen.


imager761  26.11.2016, 06:15

Hier geht es ausschliesslich um digital gespeicherte Daten, keine Klassenarbeitshefte :-O

PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 23:00
@imager761

Die Aufbewahrungspflichten gelten für alle an der Schule gespeicherten Daten in elektronischer oder in gedruckter Form, also unabhängig davon, ob die Daten digital oder analog gespeichert werden

Ist doch wohl eindeutig.

PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 23:01

(Ich wohn in b-w) Unter welchem Punkt ist es, ich kanns nicht finden?

PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 23:40
@Doesig

Ach ja. Danke. 

Ja soviel ich weiß 4 Jahre ^^

Schulrecht ist Landesrecht. Daher kann man dir hier keine für ganz Deutschland gültige Aussage machen. Aber in den meisten Bundesländern müssen Lehrer (staatlicher Schulen) alle eure Arbeiten bis zwei Jahre nach Ablauf des entsprechenden Schuljahres aufbewahren. Meist werden große Leistungsnachweise ("Schulaufgaben") in der Schule zentral aufbewahrt, während die kleinen Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben, Exen) die Lehrer zuhause aufbewahren müssen.

PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 27.11.2016, 00:18

"bis zwei Jahre" Das heißt, man darf sie auch schon vorher wegwerfen?

PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 23:07
@Trevrizent

Das heißt, man kann sie auch noch länger aufheben?

Trevrizent  01.12.2016, 23:57
@PlanckEinstein

Eine Maximalzeit gibt es nicht, es hängt vom Lehrer ab, ob er sie über die Frist hinaus noch aufbewahrt.

Nein, bei Test und Klassenarbeiten müssen und werden Lehrer das nicht machen.

Ob der Schüler die aufbewahrt, um Rechtsmittel einlegen zu können, bliebe ihm überlassen.

Wie viel Lageräume sollten Lehrer oder Schulen dafür wohl für alle Klassen und Jahrgänge anmieten und wieviele Hefte pro Fach und Jahr müssten die Schüler jedesmal neu kaufen?

Sie kontrollieren lediglich die Unterschrift, wonach die Eltern Minderjährige die Note zur Kenntnis genommen haben und ggf. ob der Schüler eine Berichtigung richtig gemacht hat.


PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 25.11.2016, 16:16

Siehe Antwort von Doesig. Wird doch wohl stimmen.

imager761  26.11.2016, 06:16
@PlanckEinstein

Nein, falsch: In dem Link geht es ausschliesslich um digital gespeicherte Daten, keine Klassenarbeitshefte :-O

PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 06.06.2017, 13:25
@imager761

Die Aufbewahrungspflichten gelten für alle an der Schule gespeicherten Daten in elektronischer oder in gedruckter Form, also unabhängig davon, ob die Daten digital oder analog gespeichert werden

Ist doch wohl eindeutig.

Ja die müssen aus rechtlichen Dingen aufgehoben werden, da reintheoretisch bis zu (glaub ich) 4 Jahre nachdem der Test geschrieben wurde, reintheoretisch ein Schüler noch einmal die Arbeit überprüfen lassen könnte etc.! Hoffe ich konnte dir helfen👍🏻

LuchsTV  25.11.2016, 14:10

ja genau... müssen sie halt

PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 25.11.2016, 16:12
@LuchsTV

Meiner Meinung nach müssen sie es bei uns auch, manche machens aber nicht.

LuchsTV  24.11.2016, 23:08

ich denke mal schon... genau kann ich das allerdings nur für bayern sagen:)

PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 23:25
@LuchsTV

Machen das denn bei euch 

alle Lehrer?


PlanckEinstein 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 23:07

Ist das in allen Bundesländern so?