Müssen Lehrer die Klassenarbeiten ihrer Schüler aufheben und wenn ja, wie lange?
Unsere Lateinlehrerin hat und mal erklärt, dass man Klassenarbeiten der Schüler für eine bestimmte Zeit aufheben muss. Viele unserer LehrenInnen machen das aber gar nicht.
8 Antworten
Für Baden-Württenberg habe ich gefunden:
"Notenlisten und Klassenarbeiten sind nach dem Ende des jeweils nächsten Schuljahres zu löschen, sofern keine Rechtsmittel eingelegt worden sind." (https://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/urda/daten/faq_ds/)
Ich denke, das gilt bundesweit.
Klassenarbeiten sind ja nun auch nicht so wichtig, dass man sie ewig aufbewahren müsste. Die kann mal wohl nach spätestens 2 Jahren getrost wegwerfen.
Die Aufbewahrungspflichten gelten für alle an der Schule gespeicherten Daten in elektronischer oder in gedruckter Form, also unabhängig davon, ob die Daten digital oder analog gespeichert werden
Ist doch wohl eindeutig.
(Ich wohn in b-w) Unter welchem Punkt ist es, ich kanns nicht finden?
Punkt 2
Ach ja. Danke.
Ja soviel ich weiß 4 Jahre ^^
Schulrecht ist Landesrecht. Daher kann man dir hier keine für ganz Deutschland gültige Aussage machen. Aber in den meisten Bundesländern müssen Lehrer (staatlicher Schulen) alle eure Arbeiten bis zwei Jahre nach Ablauf des entsprechenden Schuljahres aufbewahren. Meist werden große Leistungsnachweise ("Schulaufgaben") in der Schule zentral aufbewahrt, während die kleinen Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben, Exen) die Lehrer zuhause aufbewahren müssen.
"bis zwei Jahre" Das heißt, man darf sie auch schon vorher wegwerfen?
Nein, frühestens nach zwei Jahren.
Das heißt, man kann sie auch noch länger aufheben?
Eine Maximalzeit gibt es nicht, es hängt vom Lehrer ab, ob er sie über die Frist hinaus noch aufbewahrt.
Nein, bei Test und Klassenarbeiten müssen und werden Lehrer das nicht machen.
Ob der Schüler die aufbewahrt, um Rechtsmittel einlegen zu können, bliebe ihm überlassen.
Wie viel Lageräume sollten Lehrer oder Schulen dafür wohl für alle Klassen und Jahrgänge anmieten und wieviele Hefte pro Fach und Jahr müssten die Schüler jedesmal neu kaufen?
Sie kontrollieren lediglich die Unterschrift, wonach die Eltern Minderjährige die Note zur Kenntnis genommen haben und ggf. ob der Schüler eine Berichtigung richtig gemacht hat.
Siehe Antwort von Doesig. Wird doch wohl stimmen.
Nein, falsch: In dem Link geht es ausschliesslich um digital gespeicherte Daten, keine Klassenarbeitshefte :-O
Die Aufbewahrungspflichten gelten für alle an der Schule gespeicherten Daten in elektronischer oder in gedruckter Form, also unabhängig davon, ob die Daten digital oder analog gespeichert werden
Ist doch wohl eindeutig.
Ja die müssen aus rechtlichen Dingen aufgehoben werden, da reintheoretisch bis zu (glaub ich) 4 Jahre nachdem der Test geschrieben wurde, reintheoretisch ein Schüler noch einmal die Arbeit überprüfen lassen könnte etc.! Hoffe ich konnte dir helfen👍🏻
ja genau... müssen sie halt
Meiner Meinung nach müssen sie es bei uns auch, manche machens aber nicht.
ich denke mal schon... genau kann ich das allerdings nur für bayern sagen:)
Ist das in allen Bundesländern so?
Hier geht es ausschliesslich um digital gespeicherte Daten, keine Klassenarbeitshefte :-O