Müssen Eltern das Kindergeld ihrem Kind geben?

12 Antworten

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nein, die Eltern müssen gar nichts. der 18 jährige muss einen Antrag stellen in dem er sagt, dass er selber für seinen Unterhalt aufkommt, und dass das Kindergeld IHM und nicht mehr seinen Eltern bezahlt werden muss.

Miniquietsch 
Beitragsersteller
 27.03.2014, 09:08

Danke für deine Antwort. Danke auch an die anderen. :)

Das hab ich gefunden!

Familienbeihilfe Antrag auf Direktauszahlung (volljähriges Kind)

http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Beih20.pdf

Dir wäre auch Unterhalt zugestanden. Meines Wissens verjähren Unterhaltsansprüche von Kindern nie! Wie das in deinem Fall tatsächlich aussehen würde, weiß ich nicht.

Als meine Tochter von mir auszog erhielt sie die komplette Familienbeihilfe und erhöhte Alimente. Ich finde, so sollte es auch sein!

nein es wird für spätere zwecke ausbildung nhheiratz zurückgelegt muss beantragt werden

Hallo,

das Kindergeld ist für die Eltern bestimmt, aber es soll dem Kinde zugute kommen. Z.B. wenn Kinder zu Hause wohnen, dass man mal mit ihnen zu kulturellen Veranstaltungen geht oder dass es Musikunterricht nehmen kann.

Es ist bestimmt nicht dazu gedacht, dass die Kinder selbständig wohnen und für sich selbst aufkommen müssen, während die Eltern das Kindergeld einstecken.

Mein Sohn studiert außerhalb und bekommt BaföG, das Kindergeld bekommt er fairerweise dazu, denn er liegt uns in keinster Weise auf dem Geldbeutel.

Miniquietsch 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 13:52

Danke auch für deine Antwort. Das nenn ich mal eine selbstlose Entscheidung zugunsten deines Sohnes. Sehr schön.

Meine Eltern haben mich zwar (mit 17) in "stiller Einvernehmlichkeit" (aus)ziehen lassen, aber leider waren sie nicht so selbstlos. Naja, das lässt sich jetzt nicht mehr ändern.

Jedenfalls ist es nicht dazu gedacht, dass Mama & Papa sich davon schöne Tage machen. Vielmehr dient es als finanzielle Unterstützung bei der "Aufzucht" der Kinder, um davon z.B. Kleidung zu finanzieren. Es steht nicht den Eltern zu (auch wenn diese es i.d.R. überwiesen bekommen) sondern den Kindern.