Was müssen Eltern zahlen wenn die Tochter mit 16 auszieht
Also es ist ja klar das sie das Kindergeld bekommt. Aber wie sieht es mit Miete und so aus??
12 Antworten
So klar ist die Sachlage nicht,auch nicht beim Kindergeld. "Grundlos" ausziehn, wie Jugendliche sich das teils vorstellen,ist nicht drin.Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn die Eltern selbst finanziell nicht zu gut gestellt sind und das Kind durchaus problemlos zu Haus bleiben könnte,ist es so einfach nicht! Laut § 1602 BGB ist i.ü.unterhaltsberechtigt nur,wer außerstande ist,sich selbst zu unterhalten. " Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an". U.U. müssen Eltern nicht zahlen. ( Vielleicht konkretisierst Du Deine Frage? ) (Damit man genauer antworten kann! ); Gruß;fredric;PS:Spreche aus eigener Erfahrung!
Die Frage wäre, warum zieht das Kind mit 16. aus? Bis zum 18. Lebensjahr bestimmen die Eltern (Aufenthaltsbestimmungsrecht)den Lebensmittelpunkt des Kindes.
Ist es wegen einer Ausbildung in einem anderen Ort?
Kluge Eltern zahlen keinen der 16-jährigen keinen Cent, sondern bieten ihr freies Wohnen und Essen in der Elternwohnung an und verbieten ihr den Auszug. Sie lassen sie auch mit Gewalt wieder zurück schaffen, um der Verzogenen zur Abwechslung Manieren beizubringen und zur Schule bzw. Berufsausbildung zu zwingen. Erst wenn die "Zicke" 18 geworden ist, kann sie ausziehen und zusehen, wie sie sich selbst ihren Lebensunterhalt verdient oder von einem Gatten spätestens nach erfolgreicher Begattung unterhalten lässt. Dazu sollte sich sich einen seriösen Mann mit gutem Gehalt aussuchen.
Wenn die Tochter mit Genehmigung der Eltern auszieht, ist das Verhandlungssache und man redet gemeinsam darüber. Wenn das Jugendamt eine Unterbringung in einem betreutet Wohnen anordnet, werden die sich die Kosten in angemessener Höhe von den Eltern zurückholen.
Die Eltern entscheiden, ob die Tochter mit 16 schon ausziehen darf. Wenn sie es gestatten, müssen sie auch für deren Lebensunterhalt sorgen.Die Arge wird das nicht tun. Das Kindergeld steht dem Mädchen zu, wenn es nicht mehr bei ihren Eltern wohnt.