Müssen alle Beamten bzw. die einen Beamtenstatus erzwingen einen Eid ablegen?
Zum Beispiel auch Lehrer?
4 Antworten
Grundsätzlich haben nach § 38 Abs. 1 BeamtStG alle Beamte einen Diensteid, der eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten hat, zu schwören. Die Eidesformel ist in den jeweiligen Beamtengesetzen (der Länder oder des Bundes) zu finden.
Will man aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid ablegen, so kann ein Gelöbnis zugelassen werden (vgl. § 38 Abs. 2 BeamtStG).
Auch kann in Fällen von § 38 Abs. 3 BeamtStG kann von einer Eidesleistung abgesehen und dafür ein Gelöbnis vorgeschrieben werden.
Ja. Bundesbeamtengesetz:
§ 64 Eidespflicht, Eidesformel(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
... die einen Beamtenstatus erzwingen...
Wer erzwingt denn einen Beamtenstatus?
Ja, logo. Wenn du nicht dazu stehen wirst ist das der falsche Beruf!