Muss ein Beamter (Lehrer) eine Steuererklärung abgeben?
Muss ein Beamter (Lehrer) eine Steuererklärung abgeben ?
Und wie schaut es aus wenn beide Ehepartner Lehrer sind und aucj verbeamtet und das in der Steuerklasse 4?
5 Antworten
Da auch Beamte Steuern bezahlen, müssen sie auch eine Steuererklärung abgeben.
Er muss nicht unbedingt, aber es lohnt sich in vielen Fällen.
Wenn er sonst keine anderen einnahmen hat, muss er keine machen, auch nicht bei Steuerklasse 4. Aber er kann natürlich eine machen, wenn er was raus kriegen will.
Genau wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
Also ist man nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. habe ich das richtig verstanden?
Auch ein verbeamteter Lehrer wird gerne eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Nur so bekommt der Lehrer zu viel gezahlte Steuern zurück - wie andere Arbeitnehmer auch.
nein, nur Arbeitnehmer müssen so etwas.
tchuldigung, habe Irone off vergessen ;-) da die Frage doch sehr seltsam ist
Auch Beamte sind steuerrechtlich Arbeitnehmer.
"Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Ihre aktiven Bezüge und die spätere Pension sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie unterliegen mit ihren Dienstbezügen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften – einschließlich Stellenzulagen wie der Ministerialzulage."
Ist man als Beamter (Lehrer) kein Arbeitsnehemr?
lt Steuergesetz wohl doch
Beamte sind in diesem Sinne aber auch Arbeitnehmer und zahlen Steuern: https://www.smartsteuer.de/blog/2020/07/07/beamte-und-die-steuern/
und müssen auch eine Steuererklärung abgeben.