Mündliche Zusagen vom Autoverkäufer?
Hallo, Ich habe einen Neuwagen bestellt und wollte meinen Alten in Zahlung geben. Daraufhin hat sich die Verkäuferin nach ein paar Tagen gemeldet, dass ein Export-Händler einen festen Preis für unser Auto geboten hat, mit der Betonung dass er das Angebot hält. Als nach 3 Monaten der Neuwagen angekommen war und wir unseren Alten abgeben sollten, sagte die Verkäuferin dass dieser den Preis drastisch gesenkt hat. Hätten wir einen Anspruch auf den zuvor gebotenen Preis? Wir haben als Nachweis nur eine E-Mail. Kann man aus diesem Vertrag jetzt irgendwie herauskommen, weil der letztliche Preis für uns eindeutig zu wenig ist.
7 Antworten
Immer wieder Interressant zu lesen was es alles für kuriose Geschäftsabwicklungen gibt. Genesis hat es in der ersten Antwort schon auf den Punkt gebracht. Kundenfreundlich war das nicht! Bei Eintausch bzw. Inzahlungnahme macht jeder korrekte Händler einen Ankaufschein zur Neuwagenbestellung in der alles geregelt ist. 3 Monate sind eine "normale" Lieferzeit und Preisabweichungen für den Gebrauchten gibt es da nicht, es sei denn der Zustand verschlechtert sich durch Unfall, Radio/Navi Ausbau, überproportionale Mehr KM Leistung etc. Mein Tipp: Immer vor Vertragabschluss schlau machen Da hilft der ADAC oder das hierwww.neuwageninsidertipps.dede
nichts von den Stichpunkten die du genannt hast ist eingetreten. Das einzige was passiert ist, ist das das Jahr 2016 angebrochen ist. mehr nicht
Du hast einen schriftlichen Vertrag für den Neuwagenkauf, und einen mündlichen Vertrag für den Ankauf des Gebrauchtwagens. Welchen der Verträge meinst du? Aus dem Vertrag über den Gebrauchtwagenankauf wirst du wahrscheinlich ohne Probleme heraus kommen, da die Autoverkäuferin kaum auf dessen Erfüllung bestehen wird, aber dann hast du das Problem, dass du das alte Auto immer noch los werden musst.
Was Rechtens ist ist hier doch völlig egal.
Tatsache ist Worte sind nur Schall und Rauch.
Du kannst es nicht nachweisen und somit kannst du zwar darauf bestehen, aber es wird dir nichts bringen. Immer Schwarz auf Weiß geben lassen!
Die Frage ist, was in der E-Mail steht.
Es muss klipp und klar als Angebot dargestellt werden. Auch der Zeitraum für die Gültigkeit muss definiert sein. Sonst ist das Angebot nur zur Zeit der Aussprache gültig.
Interessant wäre auch, ob noch weitere Absprachen getroffen wurden. Z.B. in Bezug auf den Kilometerstand oder den Zustand des Gebrauchtwagens. Dass ein gebrauchtes Auto 3 Monate später weniger wert ist, ist erstmal nicht ungewöhnlich, ihr konntet es in der Zwischenzeit ja aber auch nutzen.
Wir machen es bei uns so, dass der Zustand des Autos festgehalten wird, ein "erlaubter" Kilometerstand festgelegt wird, der Kunde einen Preis bekommt und auch schon einen Ankaufvertrag. Somit übernehmen wir das allgemeine Risiko des Wertverlustes, allerdings wird dann bei Lieferung des Neuwagens überprüft, ob die Kilometer eingehalten wurden, der Zustand nicht abweicht und ob auch noch alle Ausstattungen vorhanden sind (man glaubt kaum, wie manche mit ihren Autos umgehen, wenn sie verkauft wurden aber noch gefahren werden). Ist alles wie beim Kauf abgesprochen, bleibt der Preis, weicht etwas ab, wird auch der Preis noch besprochen - beides wird aber wie gesagt im Vorwege vertraglich festgehalten.
Mit oder ohne Handschlag? Nach altem noch gültigen Recht, ist der Handschlag Vertragsbindend.