mpu und amt
So ich habe meine mpu bestanden und das Amt sagt jetzt sie müssen das Gutachten prüfen und das die Chefin noch schauen muss und sich überlegen ob ich Auflagen bekomme oder nicht was kann auf mich zu kommen
2 Antworten
Hallo bebo
zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen MPU
es ist normal, dass die Fsst dein positives Gutachten anschauen will, es prüft das Gutachten auf Fehler.
z.B ob auch das Institut überhaupt eine MPU durchführen darf (das ist eigentlich immer zu 100% sicher) oder ob überhaupt die richtige Fragestellung untersucht wurde (also nicht dass eine Alkoholfragestellung überprüft wurde, du aber wegen Drogen eine MPU machen musstest)
wenn auf der letzten Seite des Gutachtens folgendes steht:
Beantwortung der Fragestellung
"es ist NICHT zu erwarten, dass Herr....."
dann kann die Fsst auch keine weitere Auflagen mehr anordnen, denn dann bist du geeignet Fahrzeuge zu führen.
wenn allerdings ein Kurs, oder weitere Blut/Abstinenznachweise als Auflage vom Gutachter erwünscht wird wird die Fsst auch diesen Vorschlag durchziehen.
wenn ein Kurs nach §70FeV vom Gutachter gewünscht wird, wird dieser Kurs ebenfalls gefordert.
also, was genau steht denn unter "Beantwortung der Fragestellung" genau?
das ist ein astreines positives Gutachten
wenn sonst nichts mehr da steht kann die Fsst auch keine Auflagen bezüglich der Fragestellung anordnen!
Danke für deine Hilfe
gerne geschehen
Beim beantragen hat sie nur gesagt ich muss 2 doppelt Fahrstunden nehmen mehr hat die nichts gesagt
Vom Gutachten steht nichts drin das ich noch was machen muss
dann hat die Fsst auch keine Handhabe dir noch Auflagen aufzubrummen
außer, wie @Solaris auch schon geschrieben hat, evtl die Prüfungen wenn du deine Fahrerlaubnis schon lange Zeit weg gehabt hast
oder deine führerscheinlose Zeit länger war als die Zeit wo du den Führerschein hattest.
in der Probezeit warst du nicht mehr beim Entzug?
denn sonst müsstest du noch ein besonderes Aufbauseminar machen vor Erhalt der Fahrerlaubnis (aber das hätte man dir beim Antrag der Fahrerlaubnis schon gesagt)
Im Gutachten steht nur es ist nicht.....Wegen Drogen und auch Straßenverkehrs verstoßen wird
Hallo,
steht denn am Ende des Gutachtens irgend eine weitere Empfehlung von der Untersuchungsstelle an das Amt?
Oder steht dort nur der Satz "Es ist nicht davon auszugehen, dass ... in Zukunft wieder ein Fahrzeug unter Alkohol- (bzw. Drogen-)Einfluß führen wird."?
Wenn dort sonst weiter nichts steht, solltest du auch keine weiteren Auflagen bekommen.
Ich habe zum Beispiel die Auflage, dass meine Psychiaterin einmal jährlich dem Amt bestätigt, dass ich regelmäßig Termine bei ihr habe und psychisch stabil bin. Das hatte der Tüv bei mir empfohlen, weil dem Alkoholismus eine gewisse seelische Erkrankung zugrunde liegt.
Wenn dein Führerschein lange Zeit weg war, kann es sein, dass du noch mal Fahrstunden als Auflage bekommst, das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich habe (in Niedersachsen) den Führerschein nach neun Jahren ohne Fahrstunden direkt wiederbekommen.
es ist nicht zu erwarten das Herr... Auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkersrechtliche beim führen eines KrafKraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr verstoßen wird das ist die erste Fragestellung
Die 2 Fragestellung
Herr.. Kann trotz der Hinweise auf früheren drogenmissbrauch ein Fahrzeug führen
Es ist insbesondere nicht mehr zu erwarten dass er ein Fahrzeug unter dem Einfluss von bäteubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen führen wird