mpu und amt

2 Antworten

Hallo bebo

zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen MPU

es ist normal, dass die Fsst dein positives Gutachten anschauen will, es prüft das Gutachten auf Fehler.

z.B ob auch das Institut überhaupt eine MPU durchführen darf (das ist eigentlich immer zu 100% sicher) oder ob überhaupt die richtige Fragestellung untersucht wurde (also nicht dass eine Alkoholfragestellung überprüft wurde, du aber wegen Drogen eine MPU machen musstest)

wenn auf der letzten Seite des Gutachtens folgendes steht:

Beantwortung der Fragestellung

"es ist NICHT zu erwarten, dass Herr....."

dann kann die Fsst auch keine weitere Auflagen mehr anordnen, denn dann bist du geeignet Fahrzeuge zu führen.

wenn allerdings ein Kurs, oder weitere Blut/Abstinenznachweise als Auflage vom Gutachter erwünscht wird wird die Fsst auch diesen Vorschlag durchziehen.

wenn ein Kurs nach §70FeV vom Gutachter gewünscht wird, wird dieser Kurs ebenfalls gefordert.

also, was genau steht denn unter "Beantwortung der Fragestellung" genau?

bebo34 
Beitragsersteller
 01.05.2015, 11:14

es ist nicht zu erwarten das Herr... Auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkersrechtliche beim führen eines KrafKraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr verstoßen wird das ist die erste Fragestellung

Die 2 Fragestellung

Herr.. Kann trotz der Hinweise auf früheren drogenmissbrauch ein Fahrzeug führen

Es ist insbesondere nicht mehr zu erwarten dass er ein Fahrzeug unter dem Einfluss von bäteubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen führen wird

ginatilan  01.05.2015, 11:22
@bebo34

das ist ein astreines positives Gutachten

wenn sonst nichts mehr da steht kann die Fsst auch keine Auflagen bezüglich der Fragestellung anordnen!

bebo34 
Beitragsersteller
 01.05.2015, 11:42
@ginatilan

Danke für deine Hilfe

ginatilan  01.05.2015, 11:44
@bebo34

gerne geschehen

bebo34 
Beitragsersteller
 01.05.2015, 11:45
@bebo34

Beim beantragen hat sie nur gesagt ich muss 2 doppelt Fahrstunden nehmen mehr hat die nichts gesagt

bebo34 
Beitragsersteller
 01.05.2015, 11:02

Vom Gutachten steht nichts drin das ich noch was machen muss

ginatilan  01.05.2015, 11:07
@bebo34

dann hat die Fsst auch keine Handhabe dir noch Auflagen aufzubrummen

außer, wie @Solaris auch schon geschrieben hat, evtl die Prüfungen wenn du deine Fahrerlaubnis schon lange Zeit weg gehabt hast

oder deine führerscheinlose Zeit länger war als die Zeit wo du den Führerschein hattest.

in der Probezeit warst du nicht mehr beim Entzug?

denn sonst müsstest du noch ein besonderes Aufbauseminar machen vor Erhalt der Fahrerlaubnis (aber das hätte man dir beim Antrag der Fahrerlaubnis schon gesagt)

bebo34 
Beitragsersteller
 01.05.2015, 11:01

Im Gutachten steht nur es ist nicht.....Wegen Drogen und auch Straßenverkehrs verstoßen wird

Hallo,

steht denn am Ende des Gutachtens irgend eine weitere Empfehlung von der Untersuchungsstelle an das Amt?

Oder steht dort nur der Satz "Es ist nicht davon auszugehen, dass ... in Zukunft wieder ein Fahrzeug unter Alkohol- (bzw. Drogen-)Einfluß führen wird."?

Wenn dort sonst weiter nichts steht, solltest du auch keine weiteren Auflagen bekommen.

Ich habe zum Beispiel die Auflage, dass meine Psychiaterin einmal jährlich dem Amt bestätigt, dass ich regelmäßig Termine bei ihr habe und psychisch stabil bin. Das hatte der Tüv bei mir empfohlen, weil dem Alkoholismus eine gewisse seelische Erkrankung zugrunde liegt.

Wenn dein Führerschein lange Zeit weg war, kann es sein, dass du noch mal Fahrstunden als Auflage bekommst, das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ich habe (in Niedersachsen) den Führerschein nach neun Jahren ohne Fahrstunden direkt wiederbekommen.