Autofahren in Badelatschen / Adiletten?
Verfällt der Versicherungsschutz bei Autofahren in Badelatschen/Adiletten?
6 Antworten
Der Versicherungsschutz einer Haftpflicht verfällt gar niemals nie nicht. Das ergibt sich schon aus dem Wort Haftpflicht. In besonderen Fällen kann eine Haftpflichtversicherung den bezahlten Schaden vom Versicherungsnehmer zurück holen, bis zu max. 5000€.
Nirgends ist die Art der Schuhe vorgeschrieben. Auch barfuß ist nicht verboten. Es wird nur empfohlen, geeignetes Schuhwerk zu tragen. Bei einem Unfall, bei dem die als beitragende Ursache nicht geeignetes Schuhwerk festgestellt wird, sperrt sich erfahrungsgemäß die Kasko, und die Haftpflicht wird versuchen, den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen.
Naja, Haftpflicht heisst es ja deshalb, weil man als Halter eines Fahrzeugs verpflichtet ist, eine Versicherung dafür zu haben, nicht weil die Versicherung zur Zahlung im Schadensfall verpflichtet ist. ..
eben. und deswegen finde ich die Erklärung: "Der Versicherungsschutz einer Haftpflicht verfällt gar niemals nie nicht. Das ergibt sich schon aus dem Wort Haftpflicht." für nicht sinnig.
Das ist Unsinn. Der Begriff Haftpflicht leitet sich nicht von Pflichtversicherung ab sondern von Schadensersatzpflicht.
Ne eben nicht, sondern weil man als Verursacher eines Schadens zur Haftung verpflichtet ist. Eigentlich müßte die Haftpflichtversicherung Schadensersatzpflichtversicherung heißen. Das würde es besser treffen.
ok ich muss gestehen, er hat recht. Hab grad mal gegoogelt:
"Als Haftpflicht wird die Pflicht bezeichnet, einen selbst verursachten Schaden an dem Eigentum eines anderen ersetzen zu müssen"
Ich meinte das im übertragenen Sinne, dass die Haftpflichtversicherung verpflichtet ist, den (Haftpflicht-) Schaden zu ersetzen.
Nein, es ist weder verboten noch ist es grob fahrlässig barfuß oder in flip Flops Auto zu fahren, auch ist es in den Versicherungsbedingungen nicht geregelt welches Schuhwerk getragen werden muß oder darf. Daher hat die Wahl des Schuhwerk keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, weder in Haftpflicht noch in Kaskoschutz.
Lediglich bei Arbeitsunfall kann es Probleme nicht finanzieller Natur geben wenn zb Sicherheitsschuhe während der Arbeit vorgeschrieben sind.
Man kann dennoch eine Teilschuld bekommen.
An den Haaren herbei gezogen, klar kann man eine Teilschuld bekommen. Aber nicht wegen dem Schuhwerk selbst, sondern evtl. Weil man die Aldilettenwährend der Fahrt unters Bremspedal geklemmt hat.
An den Haaren herbei gezogen, klar kann man eine Teilschuld bekommen.
Nö, ist nur Fakt.
Deswegen ist die Aussage im Allgemeinen falsch:
Daher hat die Wahl des Schuhwerk keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Die Haftpflicht muss immer zahlen. Die kann maximal Regressforderungen stellen.
Generell gilt: Du musst dein Auto jederzeit unter Kontrolle haben, mit dem Schuhwerk unmöglich. Also ja, es wäre durchaus möglich, dass mindestens die Kasko-Versicherung bei so einem Schuhwerk die Zahlung zu verweigern versucht. Immerhin ist es sogar bei LKW-Fahrern Pflicht, feste Schuhe zu tragen, daher wäre vor Gericht die Sache wohl auch schnell geklärt.
Egal wie du es hindrehst: Die Versicherung ist doch egal, denk lieber an dein Leben und das von anderen-was bringt es dir, wenn du mit dem Schuhwerk bei einer Vollbremsung irgendwo hängen bleibst und dadurch keine Bremsung durchführen kannst oder du vom Pedal abrutscht. Keine Versicherung kann dich wieder aus dem Rollstuhl oder Grab holen.
Ja hast ja auch recht, mich interessierte nur ob der Polizist nur Geschichten erzählt hat, oder da wirklich was dran war!
danke
Nein, warum sollten die Plaketten auch vom Nummerschild abgemacht werden müssen, nur weil der Fahrer in Latschen fährt.
Was der Staatsanwalt im Schadensfall dann macht, wäre eine andere Frage.
Ist so wie bei Sonne, die blendet, ich habe gar nichts gesehen, die Frau mit Kinderwagen hat dann eben Pech, möge sich an die Sonne wenden;
klappt ja auch nicht. Meist gibt es dafür die doppelte Strafe, wegen Vorsatz!
Zitat von der Seite: https://www.bussgeldkatalog.org/autofahren-mit-sandalen/
Laut Gesetz gibt es keine expliziten Vorschriften, in der das Autofahren mit Sandalen, Flip-Flops oder überhaupt einem bestimmten Schuhwerk verboten wird. Generell ist es dem Autofahrer laut Verkehrsrecht also erlaubt, sich mit den Schuhen seiner Wahl hinter das Steuer zu setzen. Genauso könnte er barfuß ein Auto fahren.
++++++
Ich denke, ausreichend genug :)
Ja das hatte ich auch gelesen. Vom Gesetz her gibt es da anscheinend keine Einschränkungen.
Hatte vor 30 Minuten eine Polizeikontrolle, wo der Polizist am Ende meinte: „Nur zu ihrer Info, bei ihrem Schuhwerk (Adiletten) besteht kein Versicherungsschutz.“
Konnte das auch nicht glauben
Waren an sich aber nette Polizisten
dazu kann ich nur weiter aus dem Artikel zitieren:
Jede Versicherung hat im Versicherungvertrag Ausschlüsse festgelegt – bestimmte Fälle, in denen sie die Kostenübernahme verweigert. Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem Unfall für Schädigungen anderer aufkommt, sollte dies im Normalfall auch unabhängig vom Schuhwerk des Verursachers tun.
Anders kann es sich bei der Vollkaskoversicherung verhalten, die sich normalerweise um alle Schäden kümmert, die an Ihrem eigenen Auto entstehen. In der Regel lehnt eine Vollkasko es allerdings ab, wenn bei einem Unfall “grobe Fahrlässigkeit” festgestellt werden kann.
Naja, das mit dem Wort Haftpflicht zu begründen ist eher ungünstig; sonst kommt ggf. noch jemand auf die Idee, dass auch auf die private Haftpflichtversicherung zu übertragen.