Motorisierter einkaufswagen?

6 Antworten

Nein, wäre er nicht. Das Ding ist wohl kaum verkehrssicher.

Zudem ist fraglich woher du den Einkaufswagen hast... sowas kann dir schnell als Diebstahl angelastet werden

marmat57 
Beitragsersteller
 15.12.2019, 12:30

Ist das internet nicht ein schöner marktplatz?

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html#BJNR067910012BJNG000200000

StVZO

Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 16 Grundregel der Zulassung

(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.

(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

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nüäheres in der STVZO

Straßenverkehrszulassungsordnung ....

Coole Idee (vorausgesetzt, der Einkaufswagen ist auch wirklich Dein Eigentum)!

Das würde ich beim TÜV nachfragen. Die müssen ja schliesslich nachher auch die Verkehrssicherheit bestätigen. Die müssten Dir da im Detail weiterhelfen können.

Für solche selbstgebauten Gefährte gibt es ja in Einzelfällen Strassenzulassungen, nur was die alles an Voraussetzungen erfüllen müssen? 🤔

Das mußt du den TÜV fragen.

Also ich habe noch nie einen Einkaufswagen auf der Straße fahren sehen und ich glaube auch, dass es seine gründe hat...