Moped im Wald schieben erlaubt?

5 Antworten

Eigentlich ein klares Ja weil Du ja nicht fährst. Es gibt aber sicherlich so einige Ordnungshüter die Dir unterstellen würden dass, wenn sie dich nebst Moped am See finden würden, Du mit dem Moped dahin gefahren bist.

Angeblich befinden wir uns aber in einem Rechtsstaat, demnach muss Dir eine Tat nachgewiesen werden, eine naheliegende Vermutung reicht für eine Bestrafung nicht aus (zumindest sollte es so sein).

Du müsstest also fahrend auf diesem Moped erwischt werden damit man Dir dieses Vergehen anlasten kann. Da Du dies ja nicht vorhast kann Dir eigentlich Nichts passieren.

Es gäbe da höchstens ein Umwelt-Problem. In diesem Moped befinden sich Betriebsstoffe die Grundwasserschädigend sind. Da könnte ich mir vorstellen dass es Dir untersagt wird diese Gefährdung bis an den See zu bringen.

Ich kenne nun keine Vorschrift die Dir nun expliziert untersagen würde Dein Moped durch den Wald zu schieben (vorausgesetzt auf öffentlichen Wegen). Sollte sich mal Jemand (zB Förster) daran stören bzw Dich darauf ansprechen hängt es wahrscheinlich an einer Ermessensfrage ob Du dies weiterhin gelassen wirst oder nicht.

Ich denke mal wenn Du den Umstand erklärst warum du das Moped nicht unbeaufsichtigt rumstehen lassen möchtest, es anständig und sicher abstellst und nicht blöd kommst wird wohl auch Keiner Was dagegen haben (es ist zwar nicht wirklich verboten, aber wenn das Jemand nicht passt findet der evtl auch einen Weg dies zu unterbinden).

Hallo.

Ja das ist erlaubt. Fahren währe nicht erlaubt bin mir allerdings auch nicht 100% sicher.

Hier in der Gegend würde wohl keiner was sagen.

Mit Gruß

Bley 1914

Bley1914  12.11.2017, 16:39

In Nieders. ist das laufenlassen des Motors und Kavalierstarts usw. verboten, oder wo Verbotsschilder es verbieten.
Ich habe aber hier in Niedersachsen noch nie ein Schild gesehen.

amsok 
Beitragsersteller
 12.11.2017, 15:41

Alles klar, hoffe du hast recht! Danke :)

Das Schieben ist nicht das Problem, aber da es sich bei einem 50er Moped um ein Kraftfahrzeug handelt, ist das Abstellen ist nach § 3 Abs. 1 Nr. e Landesforstgesetz NRW verboten.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274

Bley1914  12.11.2017, 16:37

Das laufenlassen des Motors und Kavalierstarts usw. sind verboten und wo es mit Schilder verboten ist.

Bley1914  12.11.2017, 16:31

Kenne  mich NRW nicht aus,

Ja .. das darfst Du .. nur eben alles ohne laufenden Motor

Also im Berliner Forst dürftest du das nicht. Da wäre schon eine Strafe fällig. Keine Ahnung, ob es bei euch auch so ist.

amsok 
Beitragsersteller
 11.11.2017, 02:43

ich komme aus NRW, habs noch oben ergänzt. Und warum gibts da eine Strafe bei euch? also gg welches Gesetz würde ich da verstoßen?

amsok 
Beitragsersteller
 12.11.2017, 15:42
@Nikkom

Super danke dafür!!!