Moped Hänger Eigenbau zulässig?
Hallo. In der Scheune meines Opas lag ein altes DDR-Eigenbau Stahlgestell für einen Simson Hänger.
Auf dem Bild seht ihr, dass ich den Kasten aus alten Paletten gebaut und mit dem Rahmen verschraubt habe, das hält auch auf unebenen Geländewegen, wie das Bild mit meiner Simme zeigt.
Noch ist kein Rücklicht oder Reflektor dran, soll aber noch, das wird sowieso nur mein Wald-und-Wiesenhänger. Und ich möchte eine Baumscheibe so bemahlen wie ein 40kmh Schild von mir aus auch 30 oder 20 da möchte ich gucken, wie gut das Bremsverhalten vom Moped mit leeren und beladenen Hänger bei verschiedenen Geschwindigkeiten ist.
Wäre so ein selbstgebautes Schild in der Größe wie ein gekauftes zulässig, oder wollen die wieder extra Kohle eintreiben?
Ein Typenschild möchte ich selber stanzen aus einem Stück verzinktem Stahl mit der Aufschrift "Hänger Marke Eigenbau" und Daten wie Leergewicht (etwa 30kg), max. Beladung und Höchstgeschwindigkeit sowie Baujahr. Ich möchte meiner Kreativität freien Lauf lassen und alles selbst bauen. Die Räder sind von der Simson mit 16 Zoll und passen auch gut rein.
In wieweit wäre mein Vorhaben legal bzw. würde mich die Polizei deshalb bestrafen, wenn ich diesen Hänger am Fahrzeug ziehe?
Der Hänger ist mit 100x60x40cm (Maße des Kastens ohne Gestänge und Räder) etwas größer als ein normaler Hänger von Heldrungen aus Blech und wesentlich schwerer.
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen und wünsche allen einen schönen Vatertag.
2 Antworten
Einachsige Anhänger hinter Kleinkrafträdern sind nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f zulassungsfrei.
Zulassungsfreie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis g müssen einem genehmigten Typ entsprechen oder brauchen eine Einzelbetriebserlaubnis.
Dein Vorhaben ist somit ohne TÜV-Abnahme und Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nicht zulässig.
FZV, sry, vergessen.
Danke für die klare Antwort, ich konnte mir sowas schon denken. Dann werdenich mich mal kundig machen nach so einer Einzelbetriebserlaubnis.
zu DDR-Zeiten hat das niemanden interessiert, aber nun sieht es doch anders aus, ICH würde damit nur auf dem Hof fahren und nicht auf der Straße.
StVZO?