Monatskarte nach Kündigung vorzeitig zurückgeben
Ich habe meine Stelle fristgerecht zum 15. September gekündigt. Nun verlangt meine Chefin, dass ich meine Monatsfahrkarte für die Öffentlichen Verkehrsmittel unverzüglich (also noch vor dem 15. September) an sie zurückschicke. Sollte dies nicht geschehen, werden mir die entstandenen Kosten auferlegt.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Fahrtkosten erstattet werden.
Kann ich darauf bestehen, dass ich die Karte bis zum 15. September nutzen darf oder muss ich mir bis dahin eine eigene Monatskarte kaufen?
8 Antworten
Die Monatskarte ist in deinem Fall Bestandteil deiner Entlohnung (Geldwerter Vorteil), und der steht dir natürlich bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses zu. Dein AG kann die Monatskarte erst am letzten Arbeitstag einfordern.
Welche "Kosten" sollten ihm (ihr) entstehen, wenn du Karte ordnungsgemäß benutzt?
Selbstverständlich.
Wenn die Monatskarte Teil deiner Entlohnung ist, steht sie dir auch bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnis zur Verfügung. Der Betrieb muss ja auch so lange dein Gehalt zahlen.
das ist aber Zickenkrieg oder? die Cheffin bekommt aj die Kosten für die halbe Monatskarte auch nicht wieder. ist also einfach nur damit du sie nicht weiter nutzen kannst.
Hallo DonCato,
dann solltest du deine Chefin darauf hinweisen und sie fragen, ob sie dann die Kosten für die Einzelfahrscheine übernimmt!?
Denn wenn das so, wie du es sagst, im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dann kann deine Chefin nicht verlangen, dass du die Monatskarte jetzt schon zurückschickst.
Aber wieso zurück schicken? Bist du krankgeschrieben oder gehst du nicht mehr zur Arbeit?
Denn dann darfst du die von der Firma bezahlte Fahrkarte natürlich nicht mehr benützen, denn dann fährst du ja auf Firmenkosten. Dann musst du dir tatsächlich eine eigene Monatskarte kaufen!
Liebe Grüße
ichausstuggi
ob er die karte nun weiter nutzt oder die cheffin sie schreddert.. wo ist da der unterschied? bezahlt ist bezahlt
Du fährst nicht mehr zum Büro, brauchst also auch keine Monatskarte dafür. Fahrkosten werden nur erstattet, wenn sie arbeitsbedingt sind. Falls die Karte mit deinem Namen unterschrieben ist, brauchst du sie nicht zurückgeben, da hier keine Kosten für die Firma entstehen, eine einmal unterschriebene Monatskarte kann nicht mehr zu Geld gemacht werden. Falls die Karte aber übertragbar ist auf einen anderen Mitarbeiter, musst du sie zurückgeben, die Firma spart sich so die Kosten für eine neue Karte.
Die Frage ist also, ob und welche Kosten denn für die Firma gespart werden, wenn du die Karte zurückgibst.
Der Meinung bin ich auch, da der Preis des Tickets auch auf meinem monatlichen Lohnzettel als Bruttobezug draufsteht. (Wird vorm Netto natürlich wieder abgezogen, da ich die Karte ja erhalte und nicht den Bar-Gegenwert)
Insofern müsste ich die Karte doch bis zum 15. Nutzen können, da ich bis dahin ja auch noch volles Gehalt bekome, oder?