Ausbildungsbeginn am 1. September und am 15. Gehalt?
Hallo,
Meine Ausbildung beginnt morgen am 1. September. Es heißt, mein Gehalt kommt immer am 15. des Monats. Bekomm ich dann schon am 15. September oder erst am 15. Oktober? Eigentlich würde ich denken, dass es am 15. kommt aber da wir für 3 Tage von der Ausbildung wegfahren, frage ich mich, ob es nicht doch erst am 15. Oktober kommt? Kennt sich da wer aus?
Lg
4 Antworten
Das ist schwierig zu sagen. Im öffentlichen Dienst ist es so, dass man vielerorts das Gehalt schon am 15. des Monats bekommt (in deinem Fall also der September). Es ist das volle Gehalt und wird praktisch als Vorschuss bezahlt.
Das gibt´s nicht mehr.
Hallo 8gfz4ht,
du wirst dein erstes (Azubi)Gehalt zum 15. September erhalten, allerdings dann auch nur die Hälfte. Dabei ist es egal, ob du wegfährst - diese Begrüßungstage der Auszubildenden gehören ja zur Ausbildung dazu :)
Als ich am 15.04. bei meiner Firma anfing, erhielt ich auch zum Ende des Monats die Hälfte des Gehalts überwiesen.
Liebe Grüße und viel Erfolg in deiner Ausbildung!
ichausstuggi
@ Nightstick
Wenn 8gfz4ht am 01.09.15 anfängt, dann wird man ihn sicher nicht 1,5 Monate ohne eine Vergütung lassen.
Da ich aber nicht im Personalerbereich arbeite, sollte sich 8gfz4ht direkt an die Personalabteilung wenden. Die können dann verbindliche Auskunft geben :)
Bei der von mir geschilderten Abrechnungsmethode haben die Mitarbeiter (und natürlich auch die Auszubildenden) das Recht, zum Monatsletzten einen Abschlag (z.B. 80% des Auszahlungsbetrages) zu fordern, der dann auch pünktlich auf dem Girokonto zu sein hat, damit die am Monatsanfang fälligen Überweisungen/Abbuchungen, wie Miete usw, bedient werden können.
Aber Du hast Recht - er sollte sich im Lohn- und Gehaltsbüro erkundigen!
Du bekommst am 15. Oktober dein Gehalt für September.
Hab damals am 01.09 angefangen
Am 10.09 gab es Gehalt
Und ich hab 100% bekommen
:D das stimmt
Ja da wird im Voraus gezahlt :D
Wunderbar - jeder "normale" Arbeitnehmer muss erst einmal seine Arbeit leisten, bevor er den Gegenwert dafür bekommt :) :(
Öffentlicher Dienst ja
Habe ich mir gedacht - da ist Vieles anders... :))
War das bei einer Behörde (Öffentlicher Dienst o.ä.) ??
Das wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht so sein, weil die beiden Fälle nicht miteinander vergleichbar sind!
In Deinem Fall, @ich ausstuggi, lag der Eintritt unterjährig im Abrechnungsmonat. Da ist es klar, dass zum Ultimo der halbe Monat abgerechnet wurde.
Beim Fragesteller ist es wohl so, dass zeitversetzt abgerechnet wird, und zwar jeweils zum 15. des Folgemonats für den davorliegenden Kelendermonat, weil z.B. schwankende Verdienste, Provisionen etc. zu berücksichtigen sind. Wenn dies so ist, wird es so sein, wie @defee01 geschrieben hat.