Mofa Roller ist auf 25 Km/h gedrosselt, Polizei hat mich angehalten und behauptet das ich schneller gefahren bin, was tun?
Hallo,
ich bin von meiner Zwischenprüfung von der Schule nach Hause gefahren. Laut aus sage der Polizei bin ich mit 50 Km/h bei dennen vorbei gefahren, was nicht sein kann da er selbst ohne drosselung nicht schneller als 45 fährt. Nachdem die mit ein Auto da zwischen hinter mir her fuhren, bin ich angeblich 35 gefahren. Was ich nicht bestätigen kann da ich in den Zeitpunkt nicht auf dem Tacho geschaut habe, fühlte sich nicht wie nach 35 wärend der fahrt an. Ich habe dennen gesagt das die Elektrische-Drosselung manchmal ein weg hat und mal schneller fährt und wenn die wieder greift Bremst der Motor ab. Die Poliziestin sagte das sie die Formulare weg lässt aber ein verfahren einleitet wo ich zugeben kann das ich schneller fuhr oder das verneine. Eventuelle Strafen ist ein kleiner Bußgeld oder am schlimsten 1 Jahr sperr für mein Füherschin prüfung. Wenn ich aber den beweis habe das alles in ordnung ist mit den Roller über eine Werkstatt oder vom TÜV könnte ich eventuell davon kommen. So hiere aussage.
Habt ihr noch ein paar Ideen wie ich davon komme ohne Strafe.
12 Antworten
Auf keinen Fall was unterschreiben,wenn der Roller im Originalzustand ist.
1) einen schriftlichen Widerspruch bei der Polizei einlegen,den man per Post mit einem Einschreibebrief mit Rückantwort schickt.
Der Brief kann handschriftlich geschrieben sein und den kopierst du dann und legst eine Akte an.
sieht so aus
Hans Müller Hamm,22.6.2019
Hafenweg 30
48 324 Hamm
Widerspruch gegen Anzeige wegen zu schnellen fahren Datum ....
Sehr verehrte Damen und Herren,
meine Roller befindet sich im absoluten Originalzustand und wurde nicht manipuliert und deshalb lege ich gegen o. a. Anzeige Widerspruch ein.
Falls die Anzeige nicht zurückgenommen wird,schalte ich einen Rechtsanwalt ein.
Mit freundlichen Grüssen
Hans Müller
In der Akte die Kopie des Schreibens aufbewahren und den Rückschein,den du bekommst.
Auch die schriftliche Anzeige von der Polizei aufbewahren.
Ist dein Roller im Originalzustand und nicht manipuliert,dann brauchst du nicht bezahlen.
Wahrscheinlich wollen die nur Geld machen,weil der Staat eh pleite ist.
Hinweis:Wenn deine Eltern arm sind,dann können die beim Amsgericht einen Beratungschein für einen Rechtsanwalt bekommen.
Der Rechtsanwalt kann dann höchstens 10 Euro verlangen und den Rest bezahlt das Land.
Deine Eltern gehen zum Amsgericht mit ihren Unterlagen und Personalausweis und fragen nach einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt.
Natürlich geht das nur,wenn deine Eltern arm sind,was beim Gericht geprüft wird.
Kosten beim Amtsgericht entstehen nicht.
Nachweisen. Hol dir eine fachliche Mechanikermeinung... einer der weiß wie man beweist, dass an dem Ding nicht rumgeschraubt wurde und es nicht sein kann, dass deine Maschine so schnell fährt. Das Problem ist, dass die Polizei oft etwas im Hinterhändchen hat und was nachweisen kann. Wenn es nicht möglich ist, das nachzuweisen am besten zugeben und Bußgeld bezahlen... und das Ding gleich reparieren lassen. Eine ein Jahressperre sollte man auf jeden Fall vemeiden.
Erstens müssten sie beweisen, dass du zu schnell warst. (Radar oder Prüfstand)
Zweitens hätten sie das Fahrzeug stilllegen müssen, da keine Betriebserlaubnis.
Vielleicht wollten sie dir nur etwas Angst einjagen.
Ganz ehrlich: Ab in die nächste Werkstatt mit der Kiste, Funktionalität der Drossel prüfen lassen, dafür zahlen, (ggf mit Reparatur!) mit der Rechnung und dem Fahrzeug zur Polizei und freundlich sagen: Der Meister der Firma XY hat es ihnen hier schwarz auf weiß bescheinigt, dass die Drossel in Ordnung und die Mofa technisch (wieder) in einwandfreiem Zustand ist.
DANN können die viel behaupten, aber dir nix anhaben. Denn du hast sofort reagiert und das Mofa checken/richten lassen.
Hallo,
die Polizei kann ja nicht einfach behaupten, wie schnell du gefahren bist.
Geschwindigkeitsmessungen müssen entsprechend über Radarmessgeräte stattfinden und dann gibt es ein entsprechendes Messprotokoll.
Auf eine reine Behauptung der Beamten kann keine Ordnungswidrigkeit gestützt werden ...